Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)
Anlagen. - 2.-8. Verschiedene den Hofkriegsrat und den Reichskriegsrat betreffende Verfügungen
80Anlage 3 Hofkriegsrats-Instruktion vom 17. November 1556. Diese Instruktion1) erließ Ferdinand I. für die Kriegsräte Georg Freih. v. Than- hausen, Ehrnreich v. Khungesperg, Georg v. Wildenstein, Gebhardt Welczer und Sigmund Gallér. Sie bestimmte auszugsweise: . nachdem wir . . . nun hinfür einen steten Kriegsrat... zu halten gnädigst entschlossen sein . . . solle dieser Rat Ehrnreich von Khungesperg die Umfrage im Kriegsrat halten. . . unsere Kriegsräte sollen täglich. . . an jedem Ort unserer königlichen Hofhaltung . . . Zusammenkommen und . . . wegen unseres Kriegswesens im Feld und der Befestigungen . . . Proviant, Geschütz, Munition, Gebäu, Bezahlung . . . welcher Gestalt solches versorgt u. wie die Mängel gebessert . . . werden mögen, beratschlagen . . . sollen sie auch die Schreiben und Handlungen, so wir ihnen . . . befehlen werden, fürderlich beratschlagen und . . . referieren u. darüber unser gnädigsten Resolution und Beschluß nach die Sachen ins Werk richten. . . Was Ausgaben betrifft. . . sollen unsere Kriegsräte Macht und Gewalt haben auf 100 und bis 150 Gulden. . . was aber höhere Summen antreffen würde, die sollen sie.. . der Hofkammer anzeigen . . . damit dann sie unsere Kriegsräte . . . bessere Bericht empfangen und, was die mehreren Ausgaben belangt, ohne besondere Bemühung bei unser Hofkammer. . . richtig gemacht werden, wollen wir Ihnen einen aus unseren Hof kammer-Räten zuordnen. .. unsere Kriegsräte sollen auch hinfür die Bestallungen und Urlaubungen auch Anordnungen der Musterungen alles Kriegsvolkes . . . expedieren. Sie sollen auch Ihr Aufsehen auf unser Arsenal, alle Schiffbrücken und auf all Armada-Sachen haben . . . daß bestimmte unserer Kriegsräte auf all unsere Zeughäuser mit was Vorrat dieselben gestaffiert, Ihr Aufmerken haben, sonderlich aber in unsere Besatzungen, Grenzstätten ... an genügsamer Munition. . . nicht Mangel erscheine . . . auch gute Fürsehung tun, was für Geschütze oder allerlei Munition überall vorhanden . . . daß daran weder durch Ungewitter oder anderen Unfleiß nicht Mangel entstehe . . . Und nachdem wir auch . . . Befestigungen und Gebäu zu errichten haben, ist unser gnädigster Wille . . . daß unser Kriegsräte bei unserem . . . Superintendenten der Gebäu auch Baumeistern... Erkundigung haben... damit solche Gebäu und Befestigungen... verricht werden... sollen unsere Kriegsräte... den Proviantmeistern Befehl geben... daß in den Proviantsachen ordentlich gehandelt. . . Zu Vollziehung dieses . . . wollen wir unseren Obrist-Zeugmeister, Verwalter des Arsenals und der Armada Muster- u. Proviant- auch Baumeister, den Superintendenten der Gebäu u. andere Baumeister . . . bei unseren Befestigungen . . . verkünden, daß . . . sie ferner bei unseren Kriegsräten .. . um Bescheid anhalten ... Wann. . . Kommissäre abzufertigen . .. sollen sie .. . mit notwendigen Instruktionen ... vermahnen . . . dem allen nach sollen unsere Kriegsräte . . . überall das Beste bedenken ...“ ') Firnhaber, „Zur Geschichte des österr. Militärwesens“, Wien 1863, S. 129ff. 80