Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)

II. Die Tätigkeit des Hofkriegsrates im Allgemeinen. - c) Aufgabenkreis

43 räte zwischen zehn (1792) und 16 (1845). teilten sich folgendermaßen auf: 1 Präsident 1 Vizepräsident 25 Räte aus dem Herrenstand 11 Räte außer dem Herrenstand (hievon 4 geheime Referendare) 28 Sekretäre 1 Registrator mit 2 Adjunkten und 3 Registranten 2 Expeditores mit 2 Adjunkten und 2 Registranten Die im Jahre 1740 erwähnten 144 Personen 16 Konzipisten mit 2 Konz. Akzessisten 17 Kanzlisten mit 20 Kanzlei-Akzessisten 2 Türhüter 4 Kanzleidiener 1 Heizer 1 Archivar 1 Archivar-Adj unkt 1 Archivar-Akzessist 1 Archiv-Diener Die Präsidenten und die Hofkriegsräte wurden bei Antritt ihres Amtes vereidigt. Die Präsidenten hatten den Eid der geheimen Räte zu leisten (Anlage 5), für die Vereidigung der Hof kriegsräte möge der Eid der innerösterreichischen Hof kriegsräte einen Anhaltspunkt geben. (Anlage 6) Gelegentlich der Vereinigung aller H. K. R.-Stellen im Kriegskanzleihaus verfügte Josef II. die Auflassung der bisherigen Heimarbeit: ,,Es bleibt einmal eine feste ent­schlossene Sache, daß hinfüro bei Einziehung in das Haus alle . . . die Generale allein ausgenommen ... in dem Kanzleihaus samt ihnen zugegebenen Personali täglich ihre Akten allda ausarbeiten . . .“ *) c) Aufgabenkreis. Der Hofkriegsrat war als die oberste militärische Behörde für alle Armee-Angelegen­heiten zuständig. Der Aufgabenkreis war daher ein ungemein umfangreicher und er wurde allumfassend, als Maria Theresia den Ständen die Reste der Heeresverwaltung entzog und die Armee in allen Beziehungen verstaatlichte. Da aus den bisherigen Darlegungen bereits ersichtlich ist, wie vielseitig der Aufgabenkreis des Hofkriegsrates war, erübrigt es sich, auf Einzelheiten einzugehen. Es wäre nur nochmals hervorzuheben, daß der Hofkriegsrat ursprünglich die einzige militärische Zentralstelle war, die Agenden von mehreren späteren Stellen (Militärkanzlei des obersten Kriegsherrn, Kriegsministerium, Chef des Generalstabes) bearbeiten mußte. Hiezu kamen bekanntlich noch die außenpolitischen Angelegenheiten, soweit sie Rußland und die Türkei mit deren Nebenländern betrafen und Provinz Verwaltungen. Besonders war es die Militärgrenze, die den Hofkriegsrat vor sehr große Aufgaben stellte, galt es doch, völlig unkultivierte Länder zu kolonisieren. Fast drei Jahrhunderte verwaltete der Hofkriegsrat die weitausgedehnte Militärgrenze und brachte sie in militärischer, politischer, wirtschaftlicher und kultureller Beziehung auf allgemein anerkannte Höhe. Einen ganz ausgezeichneten Überblick über den dem Hofkriegsrat gezogenen Aufgaben­kreis bieten die Archiv-Ordnungen des Kriegsarchivs. Das auf Veranlassung des Prinzen Eugen erlassene Hofdekret vom 4. April 1711 * 2), mit welchem das Wiener Kriegsarchiv gegründet wurde, bestellte für die Hofkriegskanzlei einen Archivarius, „um die bei Unserer kaiserlichen Hof-Kriegskanzlei befindlichen alten Schriften auf ein Neues durchzugehen, solche in gute Ordnung zu setzen. . . als da sind: die Hauptrelationen von den kommandie­renden Generalen, Gesandtschaften, Kommissionen, Friedensschlüssen, Armistitien, Allianzen, Kartellen, Scheidung und Einrichtung der Grenzen, Anlegung und Fortifizierung der ’) Eberle „Das Kriegskanzleihaus . . .“, S. 43. 2) Langer. „Das k. u. k. Kriegsarchiv, S. 7 und 13 ff.“ 43

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