Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)

II. Die Tätigkeit des Hofkriegsrates im Allgemeinen. - d) Mängel des Hofkriegsrates

44 Festungen,Ein-und Aufrichtung der Generalate, Kommanden, item Jurisdiktions-Streitigkei­ten, gehaltene große Kriegsrechte von übergebenen Festungen, offenbaren Malversationen. . . Exekutionen...“. Diese. Aufzählung findet ihre wertvolle Ergänzung in den am 8. Mai und 21. Dezember 1776 unter F. M. Graf Hadik erlassenen Archivordnungen, die mit der Gliederung der zu verwaltenden Bestände weitgehenden Einblick in die Tätigkeit des Hof­kriegsrates bieten: Karten, Pläne, Länder-Mappierung, Geniewesen, Bücher über Kriegskunst, Reglements, Instruktionen für die Präsidenten des Hofkriegsrates und Generale, Verfassungen der Erb- und fremden Länder, Codices, Patente, Normalien, Pragmaticalgesetze, Haupt- Systemata, Friedens-Traktate, Schiffahrts- und Handels-Verträge, Recesse über Soldtruppen, Errichtung neuer Truppen, Gebietsveränderungen, Baulichkeiten des Hofkriegsrates, Grenzscheidungen und -Streitigkeiten, Kriegsgefangene und Deserteure, Lieferungskontrakte, Verbandzeug, Feldakten, Schriftennachlässe und kaiserliche Akten, Orden, Stift- und Zunft­briefe, Diplome, Indulta principum, Fermane, Chiffren, Ranglisten, Schuldobligationen, Gelder, Denk- und sonstige Münzen, Länder-Konskriptions-Summare, Zeremoniell, Marsch- Diarien, Fortifikationsmuster, Rekrutierungs-, Remontierungs- und Ausrüstungsmaße, Siegel usw. Nicht umsonst begründete der H. K. R. die Neueinrichtung des Kanzleihauses damit: ,, . . . nachdem endlich der H. K. R. nicht nur . . . mehrere vorhin abgesondert gewesene Hofstellen in sich schließt, und noch immer neue Verrichtungen bekommt, sondern auch seine auf alle Länder von der Monarchie, und zum Teil auch auf auswärtige Gebiete sich beziehende Geschäften ein Meer von Gegenständen in sich fassen . . .“J) d) Mängel des Hofkriegsrates. Eine Institution, wie sie der österreichische Hofkriegsrat darstellte, die durch Jahr­hunderte wirkte, die in stärkster Abhängigkeit von mehreren anderen Zentralstellen stand und die vor allem in den so langwierigen Kriegsperioden in das vorderste Treffen staatlicher Tätigkeit gerückt war, konnte unmöglich zu allen Zeiten fehlerfrei bestehen. Gerade beim Hofkriegsrat waren Kritik und Verurteilung naheliegend, denn was in einem Staatswesen morsch und unbrauchbar ist, das kommt durch den Krieg an den Tag und hier führt der Weg durch die Armee auf das Schlachtfeld. In der Bewährung oder im Versagen des am Feinde stehenden Soldaten, des uniformierten Bürgers, liegt das Urteil der Geschichte nicht nur über die Armee allein, sondern über Regierungssystem, Verwaltung, Wirtschaft und Schule. Es darf nicht wundernehmen, daß gerade die bedeutendsten Feldherren auch scharfe Richter über den Hofkriegsrat gewesen sind. Ihre Kritiken hoben bestehende Mängel hervor und bewirkten dadurch jeweils nötige Reformen, wie sie sich bei jeder Institution welcher Art immer im Laufe der Zeit unweigerlich ergeben. Montecuccoli stellte in seiner schon erwähnten Denkschrift die „Schwierigkeiten, welche beim Hofkriegsrate unterlaufen“ dar2) und machte u. a. geltend: „Vormals bekam das Generalkommissariat seine Instruktionen vom Hofkriegsrat, jetzt erhält es solche von der Hofkammer, was oft Widersprüche erzeugt; der General­kommissär war früher eine Militärperson, jetzt ist er aus dem Kam mer-Kollegium, ein Zustand, der.. . den Argwohn nährt, daß Dasjenige, was man für die Miliz bewilligte, von der Kammer zu anderen Zwecken verwendet werde.... Die Kammer achtet so wenig auf Verordnungen, die auf höchsten Befehl durch den Kriegsrat ihr zukommen.... Vormals hatte der Kriegsrat eine eigene Kassa.... Jetzt besteht keine ähnliche Kassa mehr.... Vormals war es Gebrauch, bei allen Beratungen. . . den Präsidenten des Kriegsrates beizu­ziehen. . . jetzt hat er nichts dabei zu tun. . .. Man wird zum Gegenstand des allgemeinen Hasses: Sooft die Länder sich einigermaßen bedrückt fühlen, halten sie sich an den Kriegsrat, >) K. A. — H. K. R. 1776—55—834.-) Veltzé. „Ausgewählte Schriften...“, III., S. 385 ff. 44

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