Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)

I. Geschichtliche Entwicklung des Hofkriegsrates. - b) 1556—1848

17 Zur Zeit der Gründung des Hofkriegsrates (1556) bestand die Feldarmee aus folgenden recht unterschiedlichen Teilen: 1. aus dem Aufgebot der Vasallen, 2. aus den Söldnern der Landesherren, 3. aus den Geworbenen der Kronländer, 4. aus dem Landsturm der Stände, 5. aus der adeligen Insurrektion und aus Kontingenten in Ungarn. Im Jahre 1564 verfügte Ferdinand I. über ein stehendes Heer von etwa 9000 Mann, worunter aber noch nicht der im allgemeinen erst 1650 (siehe später!) anzusetzende Ursprung des stehenden Heeres in Österreich verstanden werden darf. Die Reihe der Präsidenten des Hofkriegsrates x) eröffnete Ehrenreich von Königsberg, dessen Grabmal in der Kirche zu Sebenstein in Niederösterreich folgende Inschrift zeigt,2): „Anno 1560 den 10. April starb der Edle gestrenge Herr Ehrenreich von Königsberg zu Bernstein und Tannersberg etc. Ritter, Röm. kay. May. Rath und Präsident des Hof­kriegsrath. Ligt allhier begraben, dem Gott und uns aller gnädig und barmherzig sein wolle. Amen.“ Die Angaben über die nachfolgenden Präsidenten weisen bis Stadion in den ver­schiedenen überlieferten Listen kleine Abweichungen auf, doch ist die Reihenfolge zweifellos richtig. Der „Schematismus“ 3) unterläßt bis 1619 die Angabe der innegehabten militärischen Ämter, weil diese vor dem Dreißigjährigen Kriege ein bloß während des Krieges bekleidetes „Kriegsamt“ bedeuteten. Die Akten des Hofkriegsrates beginnen mit dem Jahre 1557. Es sind zwar auch Akten seit 1529 vorhanden, doch bilden diese keine geschlossene Reihe. Fast vollzählig sind die Protokolle und Indices von 1557 an. Als die Akten noch im Burgarchiv lagerten, wurde ein Teil derselben gelegentlich eines Brandes am 16. Juni 1699 stark gelichtet und beschädigt. Infolge späterer Kriegsereignisse mußte das die hofkriegsrätlichen Akten verwaltende Kriegsarchiv wiederholt seine Bestände verlagern 4), so 1805/6 nach Ofen und Peterwardein, 1809/10 nach Peterwardein und Baja, 1866 wieder nach Ofen und 1944/45 nach verschiedenen Orten Niederösterreichs und der Tschechoslowakei. Die Hofkriegsrats-Akten haben somit wechselvolle Schicksale hinter sich und bei ihrer Verlagerung 1809 wären sie beinahe einem Schifisbrand zum Opfer gefallen. Unter Maximilian II. wurde aus dem Hofkriegsrat und der Hofkammer fallweise ein Staatsrat gebildet, der dem Kaiser Gutachten zu erstatten hatte. Ein solches vom 21. Juni 1568 beinhaltete u. a. die Bestimmung von Hof kriegsräten beim obersten Feldherrn und bei den Befehlshabern in den Hauptbesatzungen, die Stipulierung eines jährlichen Unkostenfonds auf Friedenszeit, die Normierung eines beständigen Kriegsfußes und die Regulierung des Unterhaltes der Kriegsvölker. Auch bestimmte Maximilian II., daß zwei gesetzeskundige Räte in den Hofkriegsrat aufgenommen werden 5). Rudolf II. verlegte seine Residenz nach Prag, was zur Folge hatte, daß dort auch eine eigene Kriegskanzlei — der Prager Hofkriegsrat (1593—1611) — eingerichtet wurde, was mit mancherlei Nachteilen verbunden war: der Hof in Prag, der Hofkriegsrat in Wien und Prag geteilt, dazu kamen die nach der Länderteilung entstandenen Erzherzog-Regierungen in Innsbruck und Graz mit verschiedenen militärischen Befugnissen, ferner die nie ver­stummende Auseinandersetzung zwischen Hofkriegsrat und Hofkammer darüber, wo nämlich die „immediate Kriegssache“ aufhöre und die Finanzen beginnen, schließlich die ö Anlage 1 nach den Angaben des „Schematismus für das k. u. k. Heer“ und Fellner-Kretsch- mayr „Die österr. Zentralverwaltung“, I., 1., 287 f. 2) „Grazer Zeitung“ vom 18. Juni 1884, Nr. 138, mitgeteilt von Dr. v. Hönisch. 3) „Schematismus für das k. u. k. Heer und für die k. u. k. Kriegsmarine für 1914.“ 4) Langer. „Das k. u. k. Kriegsarchiv ............“, S. 33 f„ 36 f„ 54 f. 5 ) Bachmann. „Österr. Reichsgeschichte“, S. 269. 2 Regele: Hofkriegsrat 17

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