Szladits Károly (szerk.): Magyar Jogászegyleti értekezések 8. kötet (72-82. füzet) - Magyar Jogászegyleti értekezések 8. (Budapest, 1893)
Liszt Ferencz: A jövő büntetőjoga [76., 1892]
39 fahr denselben Prozentsatz in den verschiedenen Ländern aufweisen müsste, während thatsächlich das nicht der Fall ist. Sie übersehen vollständig, dass die gesellschaftlichen Faktoren in erster Linie bestimmend sind, dass das Weib eben geringer betheiligt ist am Kampfe ums Dasein, als der Mann. So wie die Durchschnittslebensdauer des Weibes grösser ist, als die des Mannes, so wie die schweren Psychosen den Mann viel häufiger befallen, als das Weib, so wird viel häufiger der Mann in die Bahn des Verbrechens gezogen. Ueberall dort aber, wo das Weib eingreift in den Kampf ums Dasein, sei es als Fabriksarbeiterin, sei es indem es dem Mann im Gelehrtenfache Konkurrenz macht, steigert sich seine Kriminalität — eine Erscheinung, die vom kriminal-anthropologischen Standpunkte nicht erklärt werden kann. Ein anderes Beispiel: Ferri hat behauptet, dass der Gang der Ki-iminalität unmittelbar, direkt bestimmt, beeinflusst werde durch die Temperatur : der Winter veranlasse ein Hinaufsteigen der Kurve der Vermögensdelikte, der Sommer bewirke eine Vermehrung der gegen die Person, insbesondere gegen die Sittlichkeit gerichteten Delikte. Lassen wir die letzteren hier bei Seite; so ist doch klar, dass wenn im Winter mehr gestohlen, insbesondere mehr Holz gestohlen wird als im Sommer, die Ursache hievon nur mittelbar im physiologischen Einfluss der Kälte, unmittelbar aber in dem gesteigerten Bedürfnisse nach Heizung und in dem verminderten Verdienste gelegen ist, dass also auch hier gesellschaftliche und wirtschaftliche Verhältnisse den Gang der Kriminalität bestimmen. Das Uebersehen dieses Einflusses, das Verkennen seiner ausschlaggebenden Bedeutung ist aber auch nach einer andern Richtung hin ein schwerer Fehler. Wenn wir zugeben, dass das Individuum nach der verschiedenen Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse, unter denen es lebt, sieb verschieden entwickeln kann, so ist es klar, dass wir auch im Stande sind, den durch die erbliche Belastung gebildeten krankhaften Keim, den «Hang zum Verbrechen» zu bekämpfen. Wie oft ist es schon gelungen, ein Kind tuberkulöser Eltern, in dem der Keim dieser Krankheit vorhanden war, durch rechtzeitige und sorgfältige Pflege zu retten! Wenn es gelingt, hier den Keim der 173