Szladits Károly (szerk.): Magyar Jogászegyleti értekezések 8. kötet (72-82. füzet) - Magyar Jogászegyleti értekezések 8. (Budapest, 1893)

Liszt Ferencz: A jövő büntetőjoga [76., 1892]

40 Krankheit zu unterdrücken, warum sollte dies in anderen Fäl­len nicht gelingen, warum sollte es nicht möglich sein, die Neu­rasthenie durch kräftige, zielbewusste Einwirkung zu bekämpfen? Ist dies aber möglich, dann schwindet der Typus des delinquens homo, des geborenen Verbrechers, der mit Naturnothwendig- keit, infolge seiner angebornen Eigenart zum Verbrecher wird; dann ist es klar, dass auch der erblich Belastete, vielleicht zum Verbrechen Disponierte, nicht nothwendig zum Dieb, zum Mein­eidigen, zum Mörder oder Bäuber werden muss. Und damit ist für uns der Boden gewonnen für unsere Kriminalpolitik. Sie wäre unmöglich, wenn das Verbre­chen das nothwendige Ergebniss nur der angeborenen indi­viduellen Anlagen wäre. Die Einwirkung auf den erblich Be­lasteten braucht nicht nothwendig in der Strafanstalt zu ge­schehen. Eine ganze Beihe von anderen Massregeln wird dem gleichen Ziele dienen. Jene Massregeln nun, welche in ihrer ganzen Ausgestaltung der Strafe ähnlich sind oder welche sich zeitlich an den Vollzug der Strafe anscliliessen, werden neben der Strafe in das Gebiet der Kriminalpolitik gerechnet werden können, so namentlich die Zwangserziehung jugend­licher Verbrecher oder verwahrloster Kinder einerseits, die Unterbringung im Arbeitshause nach verbüsster Strafe anderer­seits. So, meine Herren, sprechen wir von der Kriminalpolitik neben der Sozialpolitik. Die Kriminalpolitik ist nicht Einwir­kung auf die gesellschaftlichen Verhältnisse, sondern auf die Individualität, sie hat nur zu thun mit dem Verbrechen als Erscheinung, als Ereigniss des individuellen Lehens, und sie ist nicht das einzige Mittel zu diesem Zwecke, sondern sie tritt in Mitarbeiterschaft mit einer ganzen Beihe von Massregeln, welche die bessernde Erziehung des Einzelnen sich zur Auf­gabe stellen. In diesem Sinne nehme ich das Wort Kriminal­politik, in diesem Sinne verlange ich eine kräftige, zielbewusste Bekämpfung des Verbrechens durch die Kriminalpolitik. Und diese kräftige Kriminalpolitik ist möglich, denn wir haben uns überzeugt, dass wir einwirken können, wie auf die gesellschaft­lichen Verhältnisse, so auch auf den einzelnen Menschen. Das wäre das Glaubensbekenntniss der internationalen kriminalisti­174-

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