Szladits Károly (szerk.): Magyar Jogászegyleti értekezések 8. kötet (72-82. füzet) - Magyar Jogászegyleti értekezések 8. (Budapest, 1893)
Liszt Ferencz: A jövő büntetőjoga [76., 1892]
30 dass es denn doch unsere Aufgabe wäre, mit geringerem Kraft- aufwande grössere Erfolge zu erzielen. Die Zalil namentlich der rückfälligen Verbrecher ist in den verschiedenen Ländern im steten Steigen begriffen und so ist der Optimismus in manchem Lande, ich spreche auch von Ihrem Lande, durchaus unbegründet und entbehrt jeder Berechtigung. Wir fassen das Verbrechen auf als Ereigniss, als Lebensäusserung, und treten damit in Gegensatz zu all denjenigen, denen das Verbrechen nichts ist als eine begriffliche Abstraktion, und die ihre Aufgabe für gelöst halten, wenn sie in der scharfsinnigsten Weise den Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung, zwischen Mord und Todtschlag, zwischen Mithelferschaft und Beihilfe demonstriren und die letzte Aufgabe der Wissenschaft darin erblicken, etwa eine neue, geistvolle Theorie der Kausalität aufstellen. Indem wir weiter das Verbrechen auffassen als das nothwendige Ergebniss gegebener Verhältnisse, treten wir in Gegensatz zu all’ denjenigen, welche das Dogma der Willensfreiheit zur Grundlage des Strafrechts machen wollen. Aber auch hier möchte ich jede Polemik vermeiden. Eine lockende Aufgabe wäre es freilich zu zeigen, dass eine zielbewusste Bekämpfung des Verbrechens unmöglich ist, wenn man es auffasst als die unfassbare Entäusserung eines über die Gesetze der Kausalität stehenden freien Willens. Aber ich kann darüber hinweggehen. Denn wesentliche praktische Konsequenzen hat diese Meinungsverschiedenheit nicht. Für die Dichtigkeit dieses Satzes berufe ich mich auf das Lehrbuch meines Kollegen Merkel einerseits, auf jenes unseres Nestors Berner anderseits. Jener leugnet, dieser behauptet die Freiheit des Willens; und doch ist der Aufbau des Systems da wie dort nicht wesentlich verschieden. All das interessirt mich hier nicht; das Schwergewicht meiner Betrachtungen liegt auf einer andern Seite. Ich sage, das Verbrechen ist das nothwendige Produkt aus gesellschaftlichen und individuellen Faktoren und bekämpfe damit alle Jene, welche das Verbrechen blos auf gesellschaftliche oder blos auf individuelle Verhältnisse zurückführen. Und ich bekämpfe die Anhänger dieser beiden Dichtungen mit doppelter Entschiedenheit, wenn sie behaupten, dass das Ankämpfen gegen das Ver164