Gazdasági jog, 1944 (5. évfolyam, 1-8. szám)
1944 / 3. szám - A kúria váltójogi gyakorlata az utolsó három évben(Folytatás.) 2. [r.]
Die wirtschaftsgescbichtliche Bedeutung des römischen Rechts. Jener gewaltige Einfluss, den das Römische Reich nicht nur auf die Kultur seiner Bevölkerung, sondern auch auf ihr wirtscliaftliches Schicksal auszuüben vermochte, erklärt sich dadurch, dass Rom überall ein Rechtssystem mit sich braehte, das imstande war, den wirtschaftlichen Fortschritt der Mensehheit viel sicherer und konsequenter zu gestalten, als die Rechtssysteme anderer Völker. Die grösste Bedeutung des römischen Rechts besteht darin, dass es die Unabhängigkeit des Eigentums, der wichtigsten wirtschaftlichen und Vermögensrechte gegenüber der kollektiven Macht und gegenüber der öffentlichrechtlichen Obrigkeit sicherte. Die Realität des Freiheitsbegriffes liegt eben in der Sicherung der freien Verfügung über die materiellen Güter und im allgemeinen über die Möglichkeiten des menschlichen Fortschrittes. Die freie Verfügungsmöglichkeit über die Güter führt zum Begriff der Eigentums- und der wichtigsten Vermögensrechte. Diese freie Verfügungsmöglichkeit wurde durch das römische Rechtssystem gegenüber den altertümlichen und mittelalterlichen Autokratien, sowie gegenüber dem Lehnsystem gesichert; durch die letzteren waren nämlich die Persönlichkeit und die persönliche Initiative einer Reihe von Beschränkungen unterworfen. Das römische Rechtssystem sichert diese Freiheit auch gegenüber den Zwangsmassnamen und der Tyrannei der sozialistischen und kommunistischen Systeme, durch die das Eigentum, also die wichtigsten wirtschaftlichen und Vermögensrechte aus den Händen des Individuums genommen und zu Gunsten der Kollektivität beschlagnahmt werden. Sie vernichten dadurch die persönliche Freiheit auf dem Gebiete ihrer wichtigsten und praktischesten Offenbarung, auf dem Gebiete der Verfügung über die materiellen Güter. Dieser rechtsschöpfcrische und rechtsverbreitende Geist war eine der Haupt191 DAS WIRTSCHAFTSRECHT Inhaltsauszüge aus der Nummer März 1944. Resumes du No Mars 1944. ABHANDLUNGEN — ÉTU DES