Gazdasági jog, 1941 (2. évfolyam, 1-10. szám)
1941 / 9. szám - A gabonakereskedelem szabályozásának jogi problémái
Prinzipien bemühten, auch im Wirtschaftsleben stárker durchzudringen und schliesslich, dass ein Bestreben besteht, die Rechtsschöpfung möge auch das Niveau des Wirtschaftslebens, die Konkurrenzfáhigkeit der Produktion, der Industrie und des Handels durch Besserung der fachmánnischen Eigenschaften und durch die Förderung einer dem Allgemeininteresse entsprechenden gesunden Selektion heben. Der Verfasser wirft aus der heutigen ausserordentlichen und besonderen Lage auch einen Blick in die Zukunft nach dem Weltkrieg. Er betont, dass die Grenzen der staatlichen Einmischung nach der Wiederherstellung des Friedenszustandes so gezogen werden müssen, dass im Wirtschaftsleben die erforderlichen dynamischen Kráfte, die unerlássliche Bewegungsfreiheit, verbleiben, dass die schaffende Kraft der persönlichen Iniziative nicht geláhmt wird und dass die individuelle Verantwortung nicht verkümmert. Auch die erforderliche Elastizitát und Biegsamkeit soll im Wirtschaftsleben gewahrt bleiben. Der Verfasser meint, dass sich nach der Beendigung des Prozesses der heute ersichtüchen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umformung wieder in verstárktem Masse das Interessé an der wirtschaftlichen Sicherheit des Einzelnen durchsetzen muss. Mit der allmáhlichen Beseitigung der auf den Weltkrieg folgenden Wirtschaftskrise wird sich nach und nach auch die heutige ausserordentliche Gebundenheit des Wirtschaftslebens lösen. Auf die Weisheit der Rechtsschöpfung wartet die Aufgabe, im Wirtschaftsleben jene Rechtsinstitutionen zu schaffen und zu stárken, die im bereits mit grösserer Bewegungsfreiheit ausgestatteten Wirtschaftsleben die gesunde Funktion der autonómén Kráfte fördern, den Automatismus des Wirtschaftslebens in entsprechendem Rahmen zur Geltung verhelfen und das Entstehen einer Harmonie begünstigen. Bei der Organisation des Wirtschaftslebens muss der Meinung des Verfassers nach der Offentlichkeit mehr Geltung verschafft werden, denn schon alléin die Publizitát stárkt das Verantwortungsgefühl und verhindert Missbráuche. Im Wirtschaftsleben muss die Rolle der zur Kontrolié berufenen autonómén Organe gestárkt werden durch Anspruch auf die erforderlichen fachmánnischen Eigenschaften und durch Sicherung der Unabhángigkeit. Neben Zulassung einer grösseren Bewegungsfreiheit wird es in gesteigertem Masse erforderlich sein, die Verantwortung der Leiter, Lenker und Beaufsichtiger der Wirtschaftsunternehmungen — mit den Ansprüchen des Lebens rechnend — entsprechend auszubauen. UMSCHAU — REVUE Leitsátze fiir die Regelung einiger Bankgescháfte Unter diesem Titel befasst sich Ödön Kuncz, öff. ord. Univ.-Professor mit den Problemen, die hinsichtlich einiger Bankgescháfte — mit besonderer Betonung jedoch, dass die Regelung der Bankgescháfte im allgemeinen in erster Reihe im Privatrecht und Handelsrecht zu suchen ist — einerseits durch das Bankgesetz, andererseits durch das neue Aktiengesetz gelöst werden sollen. Jene Bankgescháfte, die einer besonderen Regelung bedürfen, sind folgende : das Emissionsgescháft, das Discont-, das Lombard-, das Bankdepot- und das Spareinlagengescháft, sowie der Akzeptkredit.