Acta juris Hungarici, 1932 (1. évfolyam, 1-4. szám)

1932 / 3-4. szám - Der Kellogg-Pakt im neuen system des Völkerrechts. (A Kellogg-paktum a nemzetközi jog új rendszerében.)

DER KELLOGG-PAKT IM NEUEN SYSTEM DES VÖLKERRECHTS. Von Universitáts*Professor Dr. FRANZ FALUHELYI (Pécs). L Hinsichtlich der rechtlichen Bedeutung des Kellogg­Paktes ergibt sich vorerst die Frage, inwief ern dessen Bestim­mungen das dem Selbsterhaltungsrechte entspringende Selbst­verteidigungsrecht der Staaten berühren. Der entsprechenden Klarstellung halber ist aber vorerst noch die Bedeutung sowie die bindende Kraft des dem Kel­logg-Pakte vorangegangenen Notenwechsels, bezw. der an­schliessenden Enunziationen zu untersuchen. Die Frage der Bedeutung des Notenwechsels hángt mit der Frage der Bedeutung von Vorbehalten („reservations"), wie auch mit der authentischen Interpretierung internationaler Vertragé zusammen. Die einzelnen Enunziationen der ein­leitenden Noten sind ja eigentlich Vorbehaite, die zum Aus­druck bringen sollen, in welcher Richtung die Vertrags­Parteien sich der bindenden Kraft des Paktes einseitig ent­heben wollen. Andererseits sind aber diese Vorbehaite als die authentische Interpretierung des geschlossenen Vertrages zu betrachten; sie gebén zu erkennen, welchen Sinn und welche Bedeutung die zur Interpretation am meisten berufenen Fak­torén, námlich die einzelnen Vertrags-Parteien selbst, dem geschlossenen, bezw. zu schliessenden Vertragé zumessen. Es steht ausser Zweifel, dass die einzelnen Vertrags-Par­teien die Wirkung des zu schliessenden Vertrages für sich in gewissen Richtungen einzuschránken berechtigt sind. So sagt auch Oppenheim in der von McNair umgearbeiteten vierten Auflage seines International Law.1 Und was die interpretie­1 Oppenheim-McNair. International Law, London etc, Long; man, Green & Co. 1928. S. 727.

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