VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
Strana - 75
Iß Der Herr Oberste wolle sich daher diessen und die bereits mehr fältig vorhergegangenen diesfälligen Befehle wohl und stetts gegen wärtig halten, um sich vor jeder Verantwortung um so sichrer zu verwahren, als Seine kaiserliche Hochheit die ertheilten Weisungen streng beobachtet wissen wollen und für die Unterlassung des einen oder des andern eine Entschuldigung nicht Platz finden wurde. Sölten Fälle eintretten, wo der Herr Oberste eine Unterstützung unumgänglich ir notwendig fänden, so haben diesselben auch hierüber sei rv. die bestirnten Weisungen in Händen, sich hierum zu Gewinnung č r Zeit gleich selbst unmittelbahr (für den Ober sten Perss) an das peterwardeiner Regiment zu wenden und sich diesfals mit demselben gleich auf der Stelle einzuvernehmen und die Unterstützung dahin zu verlangen, wo sie notwendig ist, mir aber davon ebenfals unter einem die Anzeige zu machen (für den Obersten Obuchina) an das nächst liegende Hussarn Regi ment Frimont zu wenden und die notwendige Unterstützung dahin zu verlangen, wo sie erfordert wäre, mir aber davon ebenfals so gleich die Anzeige zu erstatten. Für den Czerni Gjorgie, Herrn Gjorgie. Es ist demselben bereits bekannt, wie Seine Maiestät der Kaiser und Seine kaiserliche Hochheit der Erzherzog Karl den eigenmäch tigen Übertritt auf die KriegsInsel höchst ungnädig aufgenommen und deswegen befohlen haben, dass insolange von einer ferneren Un terstützung der Servier mit Lebensmiteln gar keine Rede seyn könne; bis für diese grobe Beleidigung des k. k. Gebiets eine hin längliche Genugtuung geleistet seyn wird. Ich rate ihnen also vor allem die von Seiner Maiestät verlangt werdende Genugtuung je eher je besser leisten und solchergestalten sich der vorigen höchsten Gnaden und Wohltaten wieder würdig machen zu trachten, weil nur dann Seine Maiestät sich geneigt fin den lassen würden, sich bey der Pfordte für das Wohl der Servier tätig zu verwenden und ihnen eine Verfassung zu erwürken, welche sie vor jeder Unterdrückung schützen würde, sobald sie sich durch die Leistung der geforderten Genugtuung für die feindselige Be setzung des diesseitigen Gebiets und durch ihr künftiges Benehmen des allerhöchsten Schutzes würdig machten und durch ein friedliches und freundschaftliches Betragen gegen dem Pascha von Belgrad selbst mitwürken wollen, die Aussehnung vorzubereiten, dass sie sich aber die üblen Folgen selbst zuzuschreiben haben würden, wenn sie auch nach der Vernichtung des Guschanczali Halil noch die Feindseligkeiten gegen den Pascha ohne allen Grund fortsezten und dadurch die diesseitige Vermitlung erschwerten.