VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
Strana - 67
67 uns, solche zu besetzen. Sobald wir aber von Seiten des k. k. Staates benachrichtiget wurden, wer der Eigenthümer dieser Insel ist, ver liessen wir dieselben gleich diese Minute und schafften alles, was unser war, hinaus. Alles dieses können wir durch die glaubwürdigsten lebendigen Zeugen bestättigen. Eure Maiestät werden demnach aufs demüthigste gebeten, aherhöchstdieselben geruhen diese unsere Vergehung, die wir aus Unwissenheit durch die falsche Aussage der Türken (die die Sache i*m besten wissen sollten) verübten, uns allergnadigst zu verzeihen mid uns ihre allerhöchste Gnade nicht zu entziehen. Desgleichen bitten wir auch allerunterthänigst, dass uns die Grenze sowohl als auch der Weg zur Handlung offen bleibe. Ich und die ganze Nation werden uns auf das eifrigste bestre ben, nebst der göttlichen auch Eurer Maiestät allerhöchsten Gnade, die wir bisher im vollsten Masse allezeit genossen und wofür unsere Dankbegierde keinen Ausdruck findet, auch künftighin würdig zu machen. Ich empfehle mich und die ganze Nation zu allerhöchst deren selben väterlichwohltätigen Herzen und ersterbe in tiefster Ehr furcht Eurer Maiestät allerunterthänigster gehorsamster Georg Pe trovics, servischer Ober Commandant, sammt den Ältesten der Na tion. Belgrad, den 18. Jäner 1807. Übersetzt Przybila. Превод ca српског. Bpoj 23. XIX Беч, 21. јануара 1807. Eaöeojeoda Карло daje ижтрукцију барону Џепејжу, %ако da се држи према Србима ti према београдском naum. Auf die Anfragen, welche der Herr Feldmarschallieutenant in Ansehung ihres künftigen Benehmens gegen die Türken und Servier an mich gerichtet haben, finde ich denselben zu erwidern, dass Seine Majestät unabänderlich beschlossen haben, gegen beide wie bisher* die strengste Neutralität zu beobachten. Der Herr Feldmarschallieutenant werden daher in Gemässheit dieser Allerhöchsten Entschliessung und der bereits zu wiederholtenmalen von mir und der General Gränz Direckzion erhaltenen umständlichen Instruckzionen alle gütlichen und ernsten Masregeln ergreifen, um jeden Anschein von Begünstigung eines Theiles der streitenden Partheyen zu vermeiden. Vor allen ist es nothwendig, jeden Versuch, die Gewaltthätigkeiten auf das Gebiet Seiner Maiestät zu spielen, ohne Rückfrage und Schonung zurückzuweisen. Die Regi-