VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
Strana - 269
269 herumfuhren, mit Musketen Schüssen verwundet und getödtet haben und ersuchen die Thäter ausfindig zu machen und gebührend zu be strafen, ist mir sicher zu Händen gekommen und ich halte es nach dessen Durchlesung für eine nachbarliche Pflicht, E. E. umständliche und beyderseitig befriedigende Aufschlüsse und Erläuterungen über jenes Ereigniss zu geben. Es ist dem beyderseitigen Gränz Kommandanten und Gränz bewohnern sehr wohl bekannt, dass es an der k. k. oesterreichischen Gränze von jeher auf das schärfste verbothen seye, das k. k. Ufer oder überhaupt die Gränze an einem andern Ort zu betretten, als an den hiezu eignes bestirnten Skelen, dass diess Verboth hauptsächlich sich auf die zwischen den Tschartaken liegenden Gegenden beziehe und die Kordons Posten den strengsten Befehl haben, jene, die sich mit guten Worten von einer Verletzung des k. k. territorium nicht zu rückweisen lassen, mit gewafneter Hand abzutreiben und auf selbe zu feuern. Dem ungeachtet haben die obgedachten gradaczaczer Unter thanen, uneingedenk der gütlichen Ermahnungen, mit welchen die Kordons Posten sie zu zweymalen zurükwiesen, als sie es versuch ten, das k. k. Ufer betretten zu wollen, ein drittesmal gewagt, am diesseitigen Ufer ohne Zweifel in bösen Absichten, landen zu wollen. Alle diesseitigen Vorstellungen und Drohungen konnten jene toll kühne Menschen nicht vermögen zurückzukehren; sie verspotteten die k. k. Soldaten mit groben Schmähworten und sagten, es seye ihnen wohl bekannt, dass sie auf niemand feuern dürfen: selbst ein über ihre Köpfe angebrachter MusketenSehus konnte sie nicht zurückscheuhen. Die Mannschaft war dahero bemüssiget, geradezu auf sie zu schiessen, wovon einer todt blieb, der andere aber nur verwundet wurde. Dass ist der wahrhafte Hergang der Sache, den ich hiemit E. E. freundschaftlich mittheile und woraus dieselben ersehen werden, dass jene zwey tollkühne Menschen sich ihr Unglük durch ihre Halsstärigkeit selbst zugezogen und unsere Wachtmannschaft dabey nichts als ihre Schuldigkeit beobachtet habe. Womit ich mit vollkom menster Hochachtung verharre, E. E. aufrichtiger Freund und Nach bar etc. Ha npeoj страни пише: An den Statthalter von Bosnien Hilmy Ibrahim Pascha, De dato Peterwardein, den 9. May 1808. Концепт. Bpoj 153.