VJESNIK 1-2. (ZAGREB, 1915.)
Strana - Sveska 1. i 2. - 50
50 de san Zorzi" genannt. 1 ) Wie es scheint wohnten sie alle in einer ge meinsamen Kurie (canonica). 2 ) Neue Domherren wurden im Domkapitel durch Stimmenmehrheit gewählt, wie dies für Dulcigno ausdrücklich erwähnt wird. Oft machte sich bei solchen Wahlen der Einfluss mäch tiger Patrizierfamilien geltend und unter den Domherren nordalbanischer Städte finden wir nicht selten Patriziernamen. Ein Beschluss des Dom kapitels von Dulcigno (vom J. 1368?) erklärt die eventuell unter dem Drucke städtischer Potentaten (proceres) stattgefundene Wahl für nich tig. 3 ) In Durazzo, welches durch eine lange Zeit orthodoxe Erzbischöfe hatte, fiel, wie wir schon oben sahen, dem Domkapitel und besonders dem Archidiakon noch eine weit wichtigere Rolle zu als in anderen al banischen Städten. Seit uralten Zeiten war derselbe hier zur Zeit der Schismatikerherrschaft Vorstand der katholischen (lateinischen) Gemeinde. Um die erst im J. 1315*) erwähnte katholische Kathedrale, die „ecclesia Maior", zweifellos identisch mit der in den Jahren 1376 und 1429 er wähnten Marienkirche der Amalfitaner, gruppierte sich der „archidia conatus latine ecclesie" mit seinen Kanonici, die auch in den schwer sten Zeiten den Kontakt mit dem katholischen albanesischen Element einerseits, 5 ) anderseits aber mit der päpstlichen Kurie zu unterhalten ver standen. 6 ) Die Päpste widmeten dieser Institution eine besondere Auf merksamkeit und der Archidiakon von Durazzo taucht in den päpstli chen Bullen fast immer auf (1200, 1304, 1318), wenn die Stadt sich in den Händen der Orthodoxen befindet. Das Einkommen des Archi diakon war gewiss nicht gering und um seinen Besitz wurden noch am Anfange der venezianischen Herrschaft (1398) seitens der einhei mischen Albanesen und Lateiner sowohl in Venedig als auch in Rom erbitterte Parteikämpfe geführt. 7 ) Auch in Nordalbanien spielten die Dom herren öfters eine grössere politische Rolle, wie Theodor, Archidiakon von Skutari (1396—1409), ein Intimus des Grosswojwoden Sandalj von Bosnien 8 ), und der zuerst (1380—1392) in Ragusa lebende „don *) Testamenta Notarie im ragus. Archiv. 2 ) AAlb 1, 468. 3 ) Das Fragment dieses Beschlusses ed. aus „dem bischöflichen Archiv von Kat taro" Farlati, III. sacrum 7, 255 unter dem J. 1398. Ich supponiere hier einen Schreib bzw, einen typographischen Fehler für das J. 1368, da das Wort „proceres" gar nicht in die Zeit Georgs II. Balša passt, sondern vielmehr auf Zeiten hinweist, als nach dem Verfall des Serbenreiches in Dulcigno die Familie Sevasto (Junius und Prvoš) die Gewalt über die Stadt an sich riss. 4 ) AAlb 1, 622 c. 5 ) AAlb 1, 482. 6 ) AAlb 1, 636. 7 ) Ljubić, Listine 4, 415. 8 ) Šafafik, Acta Veneta 1, 324; Ljubić 4, 578. Jorga, Extraits 2, 72 u. 87 u. 119. Gelcich, La Zedda 189 u. 201. Vgl. Radonić, Arch. slav. Phil. 19 (1897), 380, 394.