VJESNIK 1-2. (ZAGREB, 1915.)
Strana - Sveska 3. i 4. - 295
im Süden Albaniens (1274, arcondia de Arico, archondia de Urochoto) sichtbar werden, 132 ist sicher in die epirotische Periode zu setzten. Zusammen mit den in den einstigen Klissurarchien embryonal enthaltenen byzantinischen Grenzkapitanaten der zweiten Hälfte des .13. Jahrhunderts (Belgrad, Spinariza, Klissura) bildeten dieselben die letzte Stufe des Teilungsprozesses. Zu ihrem Niederschlag war aber auch die Begegnung der byzantinischen Militärverfassung, die die Archontenfamilien zeitigte, mit den über das Königreich Thessalonik eindringenden feudalen Usanzen des Westens notwendig. In diese Zeit sind auch die Anfänge des albanesischen Adels zu setzen. Der Sebastentitel, den man jetzt besonders im Süden Albaniens den Häuptern der um eine Burg oder nur um ein festes, steinernes Haus lebenden lokalen Geschlechter in der Regel zu verleihen begann, war der erste Hebel zur Herausbildung eines hohen Adels, dessen spätere starre Exklusivität umso frappanter erscheint, als sie sich auf einem Boden entwickelte, wo die Geschlechtsverfassung in ihrer typischesten Form bis auf den heutigen Tag sichtbar ist, und einem Staatsmilieu entwachsen war, welches ursprünglich nur eine Bevorzugung der reichen Klassen aus finanziellen Gründen duldete. 133 Als Uebergang von der südlichen Aristokratie zu der patriarchalen Gentilverfassung des Nordens erhielt sich um Kroja eine Zeitlang das reine, halbunabhängige Archontentum durch die Stärke der Dynastie von Arbanum. In der epirotischen Zeit scheinen diese Archonten den Titel eines Konsuls (ύπατος) getragen zu haben. 134 Als ihr letzter Repräsentant kann Golem von Arbanum gelten, der zwischen den Kaisern von Nikaia und den Epiroten schwankend (1252) seine bedingte Unabhängigkeit verlor. 135 Daneben erhielt sich unmittelbar um Dyrrhachium der Typus des ade ligen byzantinischen Proniars, dem seine Sippe Macht verlieh. Er wurde von den Städtern als vornehmer „Nachbar" (πρόξιμ,ος, proximus) be handelt; 136 seine Rolle der Stadtgemeinde gegenüber war zur Zeit des Niederganges der zentralen Gewalt gewiss derjenigen ähnlich, die die Župane von Trebinje und Zahumlje im 13—15. Jahrhundert Ragusa gegenüber spielten. Ob so ein Proximus je einen Bodenzins von der Stadtgemeinde eingesammelt, 137 ist nicht bekannt. Die Gentilverfassung 133 AAlb 1, 319. 133 Jireček, Staat 1, 43. 131 AAlb 1, 159 (1223). 13 * AAlb 1, 234. 135 AAlb 1, 240 (1256). 137 Ueber das „magarisium, mogoriš" der Ragusaner s. Jireček, Handelsstrassen 12; Romanen 1, 91 etc.