VJESNIK 8. (ZAGREB, 1899)
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211 „Hrvatsko-ilirska" četa dobrovoljaca od g. 1813. U ratu protiv Francuza osnovana je u Hrvatskoj četa dobrovoljaca, a naročito od Turopoljaca i Draganičana, o kojoj ovdje priopćujemo dva zanimljiva spisa: I. Präs. 254. Allerhöchst Seine Majestät der Kaiser und König haben über den, Höchst denenselben unterthänigst angezeigten Antrag der adelichen Kommunität zu Turopolye eine Kompagnie von 200 armirt und montirten Köpfen, und so auch der Gemeinde Draganich eine ausgerüstete Kompagnie von 100 Mann zu stellen, über diese Beweise von ohnveränderlicher treuer Anhänglichkeit das allerhöchste besondere Wohlgefallen zu erkennen zu geben geruhet, und dabei verordnet, dass solche bis auf weitere Anordnung einstweilen den ausgezeichneten Nahmen : Kroatisch illyrische Frey Willige auf die Dauer des Kriegs anzunehmen, und die sich noch mehrere aus gleichem Patriotismus sammelnde Kompagnien nach denen Ortschaften oder Kommunitäten zu benennen, mit den übrigen zu vereinigen und sofort zum Dienst zu verwenden seyen. Da es dermahlen noch nicht in der Zeit ist, wie auch selbst die allerhöchste Willensmeinung Seiner Majestät dahin deutet, diesen treuen Vaterlands Vertheidigern, wodurch Kroatien von jeher sich den Ruhm in der Geschichte begründet hat — einen andern vielleicht gewünschteren Nahmen zu geben, so ist das Gubernium viel zu sehr yon dem Patriotismus und der Anhänglichkeit dieser Nazion überzeugt, als dass der blosse Name — bey dem nichts von den Rechten und Privilegien verlohren geht, wodurch der hungarischen Constitution nicht zu nahe getreten werden kann, und wo das erste Bedingniss auf die Kriegsdauer sicher erfüllt werden wird, die schönen Erwartungen, die sich der Staat und die Nachwelt verspricht, vernichten sollte. Die Klugheit von Euer Hoch und wohlgeboren wird, durch die wahre Ansicht, Mittheilung der allerhöchsten Willensmeinung und Aufklärung vorkommender Bedenklichkeiten diesen auf die Ehre der ganzen Nazion Bezug nehmenden nun ohnverschiebbar ins Werk zu setzenden Gegenstand dergestalten zu leiten wissen, dass man durch die zur Vermeidung aller Unkosten blos estaffetaliter einzusendenden Congregations-Acten in den Stand gesetzt wird, Allerhöchst Seiner Majestät den evidenten Beweiss der treuesten Anhänglichkeit allerunterthänigst vorzulegen, und mit diesen braven Truppen sogleich und nicht ohne Auszeichnung disponiren zu können. Laybach am 30. November 1813. Bar. Lattermann mp F. Z. M. Von dem Kais. Königl. Illyrischen General-Gouvernement. Ex offo. An den Herrn Vice Gespann Dollavacz zu Carlstadt. Izvornik u arkivu jugosl. akademije. II. Nr. 783. An den Herrn Vice Gespan von Dolovacz Wohlgebohrn. Aus jener Höchen Entschlüssung Sr. Excellenz des Herrn General Gouverneurs dto Laibach 30-ten November d. J. werden Euer Wohlgebohren entnohmen haben, welche schmeichelhafte Auszeichnung Sr. Majestät der Kaiser und König dem nachahmungswürdigsten Patriotismus der Croatiseh Illyrischen Freywilligen allergnädigst zu ertheilen geruht haben. Ich finde mich dabey veranlasset Euer Wohlgebohrn in die Kenntniss dessen zu setzen, was auf gleiche Allerhöchste Verordnung auf meine bereits untern 16-ten September d. J. unterlegte Berichtserstattung verfügt wurde.