VJESNIK 8. (ZAGREB, 1899)

Strana - 212

212 Die Hunde'rt Mann Draganicher Compagnie sind mit Beystimung des Höchen Armee Corps Commando mit Officieren versehen, stehen bereits im Aerarial-Solde, und haben den Befehl zum Ausmarsch nach Dalmatien erhalten, um zu dem Armee - Corps des Herrn Generals Freyherrn von Tomassich zu stossen, die militärischen Dispositionen bis dahin sind dem Herrn Karlstadter Militär Gouverneur Generalen von Leuthner über­tragen, und der Herr General ist berechtigt, auch über diese hundert Mann so vielle Draganichaner aufzunehmen, als die Gemeinde stellen will. Mithin erübrigen annoch die 200 Mann von der Adelichen Comunität zu Turopolya, welche Euer Wohlgeborn in der Vorstellung an Sr. Majestät gerichtet, zugesagt haben, und alle übrige derley Frey­willige, welche sich durch Vaterlandsliebe auszeichnen; ich zweifle nicht im geringsten, dass Euer Wohlgebohrn ihren patriotischen Vorsatz bewerkstelligen werden; um dieses­zu erleichtern, verständige ich Euer Wohlgebohrn, dass ich nach der Allerhöchsten Willensmeinung beauftragt seye dafür zu sorgen, damit derley Freywillige Compagnien der Vaterlands Vertheidiger, deren Gemeinden aus eigenen Mitteln die Ausrüstung nicht besorgen könnten, aus dem Aerarialfonde, ohne jedoch Geldvorschüsse zu bewilligen, die Monturs, und Feldausrüstungs-Requisiten herbey zu schaffen. Ich gewärtige demnach die Anzeige, welche und wie stark die Compagnien ge­stellt werden, wobey es zum besonderen Verdienst gerechnet wird, wenn diese Aus­rüstung das Land aus eigenen Beyträgen bestreiten könnte, welches ich auch durch die kluge Einleitung Euer Wohlgeboren, w y enn es auch im ganzen unmöglich werden solle, wenigstens zum Theile verhoffe. Aus dem Hergange des Vorgelassenen haben sich Euer Wohlgebohren überzeugt, dass alle Administrations Geschäfte um beschleinigt zu werden, und alle Kreutzungen zu verhütten den nach der Allerhöchsten Willensmeinung vorgezeichneten Weg, folglich von der mir Allergnädigst anvertrauten Provinz, vom diesseitigen Provincial — Kroatien, und dem Küstenlande durch dieses Vice Gouvernement ablaufen und danach eingeleitet werden müssen, wovon ich Euer Wohlgeboren zu Ihrer Richtschnur, und sorgsamen Benehmen hiemit von Amtswegen zu verständigen des Dienstes erachte. Fiume den 4. December 1813. Gyurkovics mp. Izvornih u arhivu jugosl. akademije u Zagrebu. E. Laszowski.

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