VJESTNIK 4. (ZAGREB, 1902)
Strana - 106
106 wollten, er sei Willens ihnen in Gnaden zu begegnen. Die Grossen verlangten nun die Anerkennung ihrer warscheinlich alten Privilegien, diese wurde ihnen vom König gewährt, sie huldigten ihm und erhielten den Friedenskuss. Die Kroaten zogen hierauf mit ihrem König nach Belgrad am Meere, wo Koloman und wahrscheinlich auch sein Sohn Stephan 1 mit der dem König Zvonimir verliehenen Krone gekrönt wurde. Hierauf zog der König, in dessen Begleitung sich kroatische und ungarische Würdenträger befanden, weiter, um die Seestädte, die schon zur Zeit der kroatischen Könige eine Sonderstellung inne hatten, also jenen Theil „Slavoniens", den Ladislaus noch nicht erworben hatte, zur Anerkennung seiner Oberhoheit zu nöthigen. Dieses wurde bei einigen Städten in Gutem, bei anderen mit einigem Zwang erreicht. Zara musste förmlich erobert werden. Der ungarische Recensent bezweifelt die Krönung Kolomans schwächer als früher, er meint, dass sie allenfalls nach dem Jahre 1108 stattgefunden habe. Dieser Auffassung nach wäre der Passus im Trogirer Stadtprivilegium vom Jahre 1108: „cum autem ad vos coronandus . . . advenero", der sich mit dem Datum der Zaratiner Urkunde, welche die Krönung auf das Jahr 1102 setzt, schwer reimen lässt, leichter erklärlich. Es hätte demnach Koloman zunächst die von Ladislaus noch nicht erworbenen Küstenstädte gewonnnen und hätte sich, als er somit ganz Slavonien erworben hatte, in Belgrad krönen • lassen. Da uns das Original der mit 1102 datirten Urkunde nicht erhalten ist, so kann man es nach dem heutigen Stand der Quellen nicht konstatiren, ob der Abschreiber des Registers nicht den Achter für einen Zweier gelesen hat. Der ungarische Recensent will aber selbst für den Fall, dass eine Krönung stattgefunden hat, derselben keine grosse Bedeutung beimessen, und kommt damit wieder auf seinen Liebling Wilhelm den Eroberer zu sprechen, der sich noch blutig von der Schlacht von Hastings zum englischen König krönen Hess. Mein kroatischer Recensent bekämpft in diesem Punkte meinen ungarischen Recensenten mit der sehr richtigen Bemerkung, dass Wilhelm der Eroberer, als er England eroberte, überhaupt noch kein König war, dass er nicht ausgegangen war, seinem Reich ein anderes anzugliedern, sondern, dass sein Unternehmen den Zweck hatte, ihm überhaupt ein Reich und eine Krone zu verschaffen. Die Normandie war auch fernerhin französisches Lehen und es änderte sich später an der staatsrechtlichen Stellung der Könige von England gar nichts, als Wilhelms Stammland an Frankreich verloren ging. Pauler will durchaus in den Worten der Kolomanschen Urkunde vom Jahre 1111: „per misericordiam dei potitus regno Dalmacie atque Chroatie" die Bedeutung „erobert" finden, und rathet mir, in irgend einem Schulwörterbuch nachzusehen, um mich davon zu überzeugen. Ich habe seinen Rath befolgt, und in K. E. Georges lateinisch-deutschem Handwörterbuch, Leipzig 1885., pag. 1973 nachgeschlagen, da lese ich: »potior, titus sum, tiri: 1. theilhaftig werden, sich bemächtigen, bemeistern, erlangen, erreichen, bekommen; 2. theilhaft sein, im Besitz haben, inne haben, besitzen, haben — mit ablativ, mari Liv. oppido Liv". 1 Vergl. V. Klaić „Vjestnik", Jahrg. III.. Nr. 1. Pag. 1 u. s. f.