VJESTNIK 4. (ZAGREB, 1902)

Strana - 105

105 nicht auf die Beine geholfen werden kann. Muglen und Kéza haben aus der­selben Quelle geschöpft. Die erstere Chronik scheint die alte gemeinsame Chro­nik reiner wiederzugeben, sie nennt keinen König Peter und bringt den Satz vom Tode des kroatischen König Zvonimir nachweisbar an falscher Stelle. Die Existenz eines Königs Peter wird demnach nur in späteren korrumpirten Handschriften behauptet und zwar im Widerspruch mit den vorhandenen Do­kumenten, denn wenn das Kolomansche Adelsprivilegium auch kein Pactum ist und keinerlei politische Abmachungen enthält, so ist es jedenfalls ein schon an der Drave vollzogener Herrscherakt, also jedenfalls eine friedliche Aktion des schon anerkannten legitimen Königs, der dann wohl nicht mehr nöthig hatte, Kroatien „in blutigem Kampfe" zu „erobern" und zu „zertreten". Mein kroatischer Recensent will trotz meiner Beweisführung es nicht gelten lassen, dass dieses Kolomansche Adelsprivilegium kein Staatsvertrag sei, die Beweise, die er gegen meine Deduktion anführt, sind aber altersschwach und matt. Er will ebenso wie Rački aus den äusseren Umständen dasjenige finden, was in der Urkunde nicht enthalten ist, und er ladet uns ein, uns in die damalige Situation zu versetzen. Das wird uns durch ihn gar nicht erleichtert, denn es ist ihm selbst die Situation nicht klar, überdies verändert sie sich, wie wir in der obigen Zusammenstellung seiner Ausführungen gezeigt haben, auf der kurzen Strecke von Seite 78 zur Seite 102 seiner Abhandlung sehr bedenklich. In Wahrheit war die Situation ganz einfach folgende. Nachdem Ladislaus den grössten Theil Slavoniens — es steht hier wie öfters für Kro­atien und Dalmatien der gemeinsame ethnische Name — auf Grund des Erb­rechtes durch seine Schwester Jelena, die Frau des letzten Königs von Kroatien und Dalmatien, erworben hatte, betrachtete sich Koloman auf Grund des Erb­rechtes als der legitime König dieses Landes. Er konnte aber seine Herrschaft nicht antreten, da er durch anderweitige Staatsinteressen gebunden war, und musste sein Erbe vernachlässigen. In Folge dessen entsteht in Kroatien eine allgemeine Anarchie, es werfen sich einzelne Grosse an verschiedenen Stellen als Herrscher auf, können sich aber nicht behaupten ; die Geistlichkeit, na­mentlich der herrschsüchtige und mächtige Bischof von Spalato, unter dessen langjährigem Einfluss Kroatien zu Grunde gegangen ist, holt einen Prinzen aus dem Kloster hervor, den er selbst hinein gesteckt hatte, und versucht ihm Geltung zu verschaffen, kann ihn aber offenbar nur in der Nähe Spalatos eine Zeitlang figuriren lassen. Ein beredter Satz der Vekenega, einer Verwandten dieses selben Königs Stephan von des Bischof Laurentius Gnaden, lobt Gott, dass endlich Koloman gekommen sei, so dass Jedweder wieder seinem Berufe nachgehen kann (quisque nostrum cepit ire ad propria). König Koloman, als er die Hände frei bekam, sah sich bemüssigt dieser Anarchie ein Ende zu machen und sein Recht zur Geltung zu bringen, schon darum, weil Venedig die gute Gelegenheit benützen wollte, um in Dalmatien und Kroatien festen Fuss zu fassen. Koloman aber hatte die Ambition, das adriatische Meer zu beherrschen, worauf schon seine normannische Heirat deutet. Dies wird auch durch die venetianischen Besorgnisse bestätigt. Die kroatischen Grossen gingen dem König bis zur Drave entgegen und nahmen zwar eine drohende, aber durchaus nicht provocirende Stellung ein •— der König Hess sie durch den Bischof von Agram fragen, was sie eigentlich

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