VJESTNIK 4. (ZAGREB, 1902)
Strana - 100
ioô Béla an, der frühestens 1243 geboren sein konnte 1 ; gesetzt nun den Fall, dass ihm schon ein Jahr nach seiner Geburt die Stellung eines Herzog-Bans verliehen worden, ist es doch höchst auffallend, dass hiervon die zahlreichen aus jener Zeit auf uns überkommenen urkundlichen Quellen noch lange nach 1244 nichts wissen. Vielmehr ist es apodiktisch sichergestellt, dass Prinz Béla erst nach seiner im Jahre 1260 erfolgten Verlobung zum Herzoge von Slavonien ernannt wurde und dass er erst im Jahre 1264 die Zügel der Verwaltung selbstständig übernommen; bis dahin leiteten die Bane die Verwaltung des Herzogthums. Ganz abgesehen nun davon, dass in der Urkunde kein einziges Wort und keine einzige Ausdrucks- oder Redeweise auch nur im Geringsten darauf hinweist, dass der Aussteller der Urkunde mit dem Sohne des Königs identisch sei, muss dem aufmerksamen Kritiker sofort die Einleitung der Urkunde: „B. Herzog und Ban von Slavonien" verdächtig erseheinen. Ein Mitglied der regierenden königlichen Familie konnte wohl, wie uns dies aus zahlreichen früheren und späteren Fällen bekannt ist, den Titel eines Herzogs von Slavonien führen, aber niemals dabei auch wirklicher oder Titularban sein, da der Ban immer nur der unter der Oberherrlichkeit des Herzogs gestandene erste Beamte des Landes gewesen. Zu dem kommt noch, dass wir den Meister Benedikt, der obige Urkunde als Notar des Herzog-Ban ausgestellt, aus der Kanzlei des Prinzen Béla nicht kennen. Aber eben dieser Notar gibt die Lösung des Räthsels. Dionys v. Szentgrćt dg. Türje, Mitglied eines in der Geschichte S lavoniens noch öfters auftauchenden Geschlechtes, das im Zalaer Komitate erbgesessen war, Jugendfreund Béla's IV., der sich noch vor dessen Regierungsantritte mannigfach hervorgethan, wurde im Jahre 1242 zum Ban von Slavonien ernannt, erhielt aber noch im selben Jahre daneben den Titel eines Herzogs, so dass ihn die Urkunden seitdem „dux et banus Sclavoniae" nennen. Speciell im Jahre 1244 finden wir ihn als solchen bei Fejér IV. 1. 319. 324. VIL 5. 268. Wenzel II. 153. VII. 152. 169. Im Jahre 1244 war er im Vereine mit « dem Fünfkirchener Bischöfe Bartholomäus v. Brancion, dem Michael dg. BuzadHahöt, Obergespans von Varaždin, und dem Zagreber Propste Fila dg. Misköcz damit betraut, die zwischen Spalato und Trau ausgebrochenen Mishelligkeitcn zu begleichen, was ihm auch gelang. Unter seiner und seiner Genossen Vermittlung kam am 19. Juli 1244 ein Vergleich zu Stande, worüber ein Dokument ausgestellt wurde, das mit den Worten : Dionysius Dux et Banus toiius Sclavoniae beginnt und mit den Worten „ datum per manus Benedicti cancellarii Bani, Ducis Sclavoniae 11 endet 2 . Somit ist es unwiederleglich bewiesen, dass die Urkunde von 1244 nicht B. sondern D. Herzog und Ban von Slavonien ausgestellt, dass dieser mit Dionys von Szentgrćt dg. Türje identisch ist und das Räthsel darin seine Lösung findet, dass sich Notar Benedikt entweder seinerseits verschrieben oder die Herausgeber der Urkunde statt D. irthümlich B. gelesen. 1 Vergleich mein Werk „Az Arpâdok csalâdi törtenete" 493. 2 Fejér IV. 1. 319—321. Dr. Moritz Wertner.