VJESTNIK 1. (ZAGREB, 1899.)
Strana - 43
43 1549. Gerichtliche Bestätigung eines Huget, kraft welchen den Mönchen des Klosters Rikala einige von ihnen schon vormahls bewohnte Zellen zu repariren erlaubet worden. Im Jahr Hegirae 956. das ist Christi 1540. — (Rik. 1.). 1558. Gerichtl. Instrument, kraft welchen den Mönchen zu Remete drey Stückh Wiesen zu Liposa laut einer Copie des Prothocols von dem Landschreiber zugesprochen worden, von welchen ein gewisser Steffan aus Karlowitz vorgegeben, dass solche seinem Vater als ein Geschenkh wären überlassen worden. Mit unterschriebenen Zeigen. Im Jahr Hegirae 966. das ist Christi 1550. -- (M. R. 59.). 1562. Ferman, dass die Mönche von Remete nach dem Innhalt des alten und neuen Defters behandelt werden sollen, und wenn sie lauth denselben Stadt des Zehenden die bedungene Summa von 500 Aspern für einige besitzende Gründe bishero zu bezahlen gewohnt gewesen, der Grundherr ihnen mit Abforderung des Zehenden nicht überlästig seyn solle. Im Jahr Hegirae 970. das ist Christi 1554. — (M. R. 7.). 1562. Erlaubnüss-Schein so den Mönchen von Gross Remete gegeben worden, dass dieselben ein Packhauss und andere dergleichen Gebaute auf dem Orth, wo solche vormals gestanden, wieder errichten dörffen. Im Jahr Hegirae 970. das ist Christi 1554. — (B. R 4.). 1562. Gerichtliches Instrument, worinen bezeiget wird, dass der Igumann von Gross-Remete drey Stückh Wiesen von verschiedenen Unterthanen von Remete erkauffet habe, und folglich auch solche rechtmässig besietze; mit unterschriebenen Zeigen. Im Jahre Hegirae 970. das ist Christi 1554. — (B. R. 5.). 1566. Gerichtliche Erlaubnüss auf Verlangen de Igumans zu Gross Remete, dass selber die verbrannten Theile der innern Thiere ihrer Kirche mit Farben mahlen, und anstreichen lassen derffe. Im Jahr Hegirae 974. das ist Christi 1558. Mit unterschriebenen Zeigen. — (B. R. 6.). 1569. Gerichtliches Instrument, worinnen den Mönchen des Klosters Schissetovacz gegen jährliche Ziensung und Quittung in gewissen und benannten Grenzen bestimbte Weingärten und Wiesen und Acker durch einen hierzu beordneten Dschausch gerichtlich überlassen worden, welchem zufolge sie nach dem Grund-Herrn erlegten Abgaben, von auswärtigen nicht sollen belästiget werden. Mit unterschriebenen Zeigen. Im Jahr Hegirae 977. das ist Christi 1561. — (S. 6.). 1570. Auszug aus dem Kayserl. Prothocoll, was für einige Weingärten und Felder die Mönche von Remete anstat den Zehenden nach dem neuen Defter zu bezahlen haben. Im Jahr Hegirae 978. das ist Christi 1561. — (M. R. 72.). 1570. Auszug aus dem Kayserl. Prothocoll über einige Gärten, Weingärten, Felder und Gebäude, welche gegen jährliche an die Cammer