VJESTNIK 1. (ZAGREB, 1899.)
Strana - 44
zu bezahlende Ziensung mit 6000 Asper, dann dem Grund-Herrn zukommenden 4000 Asper stat aller anderen Zehenden und Abgaben den Mönchen käuflich überlassen worden, und eigenthümlich zugehörig sind. Im Jahr Hegirae 978. das ist Christi 1562. — : (M. R. 55.). 1570. Gerichtliche Urkund, wodurch angezeiget wird, dass Ali, ein Sohn des Muhomed, Einehmer der gefallen in der Gegend von Peterwardein, und Piri ein Sohn des Hias, ein in der Gegend des Dorfes Velanik leer gelegen Wiesen einem Mönche des Klosters Remete um 150 Asper verkaufet, und diese Summa richtig bezahlter erhalten haben; mit unterschriebenen Zeigen. 978 Hegirae, das ist Christi 1562. —• (M. R. 46.). 1571. Auszug aus dem Kayserl. Protocoll über einige Gärten und Weingärten, so den Mönchen zu Remete gegen jährliche Ziensung überlassen worden, wobey nach dem neuen Defter die Summa bestimmet worden. Im Jahr Hegirae 979. das ist Christi 1563. — (M. R. 60.). 15,71. Gerichtliche Urkund, kraft welchen Popo Pero mit Nahmen, Einwohner von Peschka seinen in benanten Gegenden um Maradék gelegenen Weingarten dem Iguman von Remete Susim mit Nahmen zu Nutzen des Klosters um 1500 Asper current verkaufet, und dafür die richtige Bezahlung erhalten habe ; mit unterschriebenen Zeigen. Im Jahr Hegirae 979. das ist Christi 1563. — (M. R. 47.). 1577. Sehr alter Ferman, wodurch die Mönche des Klosters Ravanicza vom Tribut aller Abgaben und öffentlichen Zinsen frey und loss gesprochen, auch in dem Besitz ihrer Kirchen und der zur Kirche gehörigen Weingarten bestettiget, und darann nicht gehindert zu werden anbefohlen wird. Gegeben zu Nissa im Jahr Hegirae 885. 1 das ist Christi 1569. (V. R. 10.). 1578. Ebenfals ein solches Stückh (Ein Theil einer Abschrift von neu und vermehrten kayserlichen Defter, gewisser Gärten, Weingärten Felder, und Mühlen Einkünfte betreffendlich). Im Jahr Hegirae 986. das ist Christi 1570. — (S. 15,). 1578. Gerichtliches Instrument, wodurch den Mönchen dieses Klosters Schessetovacz nicht nur schon vormahls von ihnen im Besietz gewesene Gärten, Weingärten und die Oerter des Klosters, vermög ihren in Händen habenden Quittungen, sondern auch die auf Kayserlich Erlaubnüss von ihnen erkauften Garten, Weingarten etc. zugesprochen, und die neuerdings erbaute und reparirte Mauer adjudiciret worden. Im Jahr Hegirae 986. das ist Christi 1570. — (S. 21.). 1578. Auszug aus dem Kayserl. Prothocoll, was die Mönchen von Remete anstat des Zehenden für Weingärten und Wiesen nach dem 1 Imalo bi biti 985.