VJESTNIK 1. (ZAGREB, 1899.)

Strana - 105

105 diesfals niemand überlästig sein solle. Im Jahr Hegirae 1107. Mit unter­schriebenen Zeigen. Das ist Christi 1691. kf (M. R. 45.). 1696. Fermann, oder türkisch kayserlicher Pefehl von Sultan Mu­stafa, auf dass die Unterthanen des in dem Herzogthum Syrmien ge­legenen und unter die Gerichtbahrkeit zu Irregh gehörigen Markflekhens Rakovacz, nach dem sie sich der Pfortte unterworffen und Unterthanen geworden, auch an die Cammer ihre zu entrichtende Abgaben jährlich erlegen, so was ihre Persohnen und Famiglien, als auch was andere in ihren Händen sich befindlichen Güttern und Habschaften belanget, weder von der Armee, noch den Horden der Tartarn belästiget werden, son­dern vielmehr das mann dieselbe vertheidige und schütze. Im Jahr He­girae 1108. das ist Christi 1692. — (R. 1.). 1696. Fermann des Sultan Mustafa auf eingereichte Bittschrift eines Mönchen von Rakovacz mit Namen Simon, wodurch den Mönchen des Klosters die Erlaubnüss ertheilet wird, ihre ausserhalb der Kirchen be­findliche Gemächer und Küchen, welche bey vorgegangenen feindlichen Anfällen verwüstet worden, ungehindert ausbessern und in vorigen Standt setzen zu dörfen, ohne etwas an der Kirche selbst zu erbauen. Im Jahr Hegirae 1108. das ist Christi 1692. — (R. 4.). 1696. Fermann, oder türkisch kayserlicher Befehl, auf dass die Unterthanen des im Syrmier District gelegenen Dorfes Beschenova, wenn sie der Kammer gebührende Abgaben entrichtet, und sich der Ptortte unterthänig bezeigen, wegen ihren Persohnen und besitzenden Güttern, weder von der Armee noch der Horden den Tartaren belästiget würden. Im Jahr Hegirae 1108. das iet Christi 1692. — (B. 1.). 1696. Fermann, auf dass die Unterthanen des Dorfes Remete, so zu dem Kloster Remete gehörig, wenn sie sich der Pfortte unterwerffen, und unterthänig bezeigen, auch an die Kammer ihre zu entrichtende Abgaben bezahlen, wegen ihrer Personen und besitzenden Güttern weder von der Armee, " noch von den Horden der Tartaren beunruhiget oder belästiget würden. Im Jahr Hegirae 1108. das ist Christi 1692. — (M. R. 2.). 1697. Bittschrift der Mönche von Remete mit der Resolution des Gross-Veziers, dass dieselben die baufällige Dachung einer Küche neu machen dörfen, jedoch mit dem Vorbehalt, kein mehreres zu erbauen. Im Jahr Hegirae 1109. das ist Christi 1693. — (M. R. 53.). 1697. Gerichtl. Instrument Erlaubnüss-Schein auf Verlangen des Iguman und andern Mönchen des Klosters Remete, dàss dieselben den Zaum um die vier Seiten ihres Klosters, welcher in den feindlichen Troublen verwüstet und verbrennet worden, anwiederumb auf den alten Orth herstellen und flöchten dörften. Mit unterschriebenen Zeigen. Im Jahr Hegirae 1109. das ist Christi 1693. (M. R. 51.).

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