VJESTNIK 1. (ZAGREB, 1899.)
Strana - 106
1704. Erlaubnüss-Schein für zwey Mönche von Ravanicza, welche Geschäften halber mit drey Pferden und 50 Oka Hirs nach dem Kloster Verdnik ungehindert abgehen zu können das Ansuchen gemacht haben. Im Jahr Hegirae 1116. das ist Christi 1700. — (V. R. 5.). 1704. Erlaubnüss-Schein für zwey Mönche aus der Kirche von Verdnik, welche mit einem Pferd in eigenen Angelegenheiten nach Belgrad gehen, und dann wiederum ungehindert herieber kommen zu können, das Ansuchen gemacht haben. Im Jahr Hegirae 1116. das ist Christi 1700. — (V. R. 6.). 1706. Quittung eines Lehn-Herrns Muhamed Agha, dass er von dem Kloster Schischetovacz den ihme zukommenden Theil richtig und ohne Abzug empfangen. Im Jahr Hegirae 1118. das ist Christi 1702. - (S. 2.). 1708. Ferman oder türkisch-kayserl. Befehl an die Richter und Befehlshaber zu Belgrad aut eingereichte Bittschrift einiger Unterthanen, dass dieselben in Ansehung ihrer bey dem Zeighaus und Artillerie Wesen aufhabenden Dienstleistungen, als worzu mann sie zu gebrauchen bemüssiget ist, nebst dem allgemeinen Tribut und so genannten Spenz mit keinen anderen Abgaben beschweret werden, sondern ausgenohmen seyn sollen. Im Jahr Hegirae 1120. das ist Christi 1704. — (M. R. 1.). 1713. Fermann auf eingereichte Bittschrift der Mönche des Klosters Ravanicza, auf dass sie in dem Genuss der Einkünfte gewisser Weingärten, die sie schon vormahls in Besietz gehabt, und auch nach Eroberung der Türken unter dem zu entrichtenden Zehenden begriffen sind, von niemand andern gesteret oder gehindert würden. Im Jahr Hegirae 1125. das ist Christi 1709. — (V. R. 2.). 1715. Gerichtl. Bescheidt auf die Klage gewisser zwey Türken Ahmed und Hussein Gelebi von Belgradt, kraft welcher sie die Poststation, welche auf dem so genannten Alibascha Platz in Belgrad zu stehen gekommen, als die nächsten daran liegenden Nachbarn dem Mönche von Remete Ligarie Sohn des Arsenie strittig machen wollten, dessen Recht aber sich nach gerichtl. Untersuchung auf dem schon 19 jährigen Besitze und indessen gehaltenen Stillschweigen einem Kläger gegründet zu sein befunden worden ; mit unterschriebenen Zeigen. Im Jahr Hegirae 1127. das ist Christi 1711. — (M. R. 24.). 1715. (?) Fermann, oder türkisch kayserlicher Pefehl, auf dass die Mönche des Klosters Oppova, nachdeme sie sich der Pfortten unterworfen und die Treyheit anverlobet, wegen ihren in Syrmien besitzenden Güttern und Gründen keine Abgaben zu bezahlen haben, sondern Exempt seyn sollen. Im Jahr Hegirae 1128. das ist Christi 1712. — (O. 1.). 1715. (?) Bujuruldi oder Befehl des Gross-Veziers. Nachdeme die Kloster-Mönche des an dem Dorf Krussendoll gelegenen Klosters in dem