VJESNIK 11. (ZAGREB, 1945.)
Strana - 42
42 VIESTNIK HRVATSKOG DRŽAVNOG ARHIVA Zusamenfassung. Zlatko Tanodi: Die Zagreber »Goldene Bulle«. Im Zagreber Stadtarchiv, das im Rahmen des Kroatischen Staatsarchivs aufbewahrt liegt, befindet sich die sogenannte »Goldene Bulle«, eine Urkunde, mittels welcher der ungarisch-kroatische König Bela III. (IV.) am 16. November 1242 der Stadt Zagreb gewisse Begünstigungen eingeräumt hat. Den Namen führt diese Urkunde von dem goldenen Siegel, durch das sie ratifiziert wurde und das bis heute in gutem Zustand erhalten ist. Da die »Goldene Bulle« in der Hofkanzlei der ungarisch-kroatischen Könige en'standen ist, wird in kurzen Zügen über die Geschichte der Kanzlei bis Ende des XIII. Jhdts. belichtet. Danach werden die inneren Merkmale im Vergleich zu anderen Urkunden jener Zeit betrachtet u. zw. vom diplomatischen Standpunkte aus, die äuszeren Merkmale aber mit besonderer Rücksicht auf das Siegel und die Schrift. Alle äus:eien und inneren Merkmale sprechen dafür, dass es sich hier um die u ;p; üngliche Urkunde handelt und lassen keinen Zweifel an der Echtheit dieser Urkunde aufkommen, die nebst einigen anderen zu uns gekommen Schriftstücken den Höhepunkt der Ausstattung aus der Hofkanzlei der ungarisch-kroatic;chen Kenige hervorgegangener Urkunden darstellt. Ein Fehler, der dem Schreiber unterlaufen und bei der Ueberprüfung nicht ausgebessert worden ist, lässt an der Glaubwürdigkeit und an der Ursprünglichkeit zweifeln. Bei Beschreibung der Besitzgrenzen sind im Text die Worte »ubi sunt mete tres, una capituli Zagrabiensis« weggelassen. Zu diesem Fehler kam es aus Unachtsamkeit u. zw. der Aehnlichkeit mit dem vorangehenden Satze wegen, der auch mit den Worten »capituli Zagrabiensis« endet und so kam es, dass der Schreiber den weggelassenen Teil überschlug. Da aber durch diesen Fehler der Sinn nicht allzu stark gestört ist, hat man ihn, wenn er auch bemerkt wurde, doch nicht ausgebessert u. zw. weil es Rasuren in einem feierlichen Privilegium nicht geben darf. Die Anfertigung eines neuen Textes hätte viel Zeit in Anspruch genommen und wäre mit groszen Unkosten verbunden gewesen. Aehnliche Fehler kommen auch in anderen Originalurkunden ungarisch-kroatischer Könige vor. König Bela III. (IV.) hat am 26. November 1268. eine neue Schenkungsurkunde mit beinahe denselben Privilegien und Besitzgrenzen an Zagreb erlassen, ohne die Schenkung aus dem Jahre 1242. d. h. die »Goldene Bulle« erwähnt zu haben. Einen ähnlichen Fall haben wir bei der Schenkungsurkunde desselben Königs an die Stadt Varaždin. Die Urkunde aus dem Jahre 1266 widerlegt nicht die Glaubwürdigkeit der »Goldenen Bulle«, insbesondere da auch die anderen Städte sich ihre schon einmal erworbenen Rechte von demselben König wiederholt bestätigen Hessen. Bei einigen später gedruckten Abschriften der »Goldenen Bulle«, besonders bei denen von Krčelić (Notitiae Präliminares aus dem XVIII. Jhdt.) und von Fejér (Codex diplomaticus), kommt auch ein grösseres Konvergieren zwieschen dem Texte derselben und der Abschrift vor. Bei Krčelić hat man festgestellt, dass er den schon damals beschädigten Text der »Goldenen Bulle« falsch gelesen hat, da Fejér seine Abschrift nach einem Transsumptum der »Goldenen Bulle« aus dem Jahre 1366 und nach der Abschrift von Krčelić angefertigt hat. Demnach hat man die Zagreber »Goldene Bulle« als Urschrift dieser Urkunde zu werten.