ARHIVSKI VJESNIK 51. (ZAGREB, 2008)

Strana - 68

2. Auf die erhaltenen Acten wird sogleich das Datum, wann sie an die Regist­ratur gelangten, notirt, der Registrant hat neuerdings genau nachzusehen, ob nicht in einem an ihm gelangenden neuen Stücke Vorackten zurückgeblieben sind. Diese Vorackten sind heraus zu heben, die dem Präsidium nicht gehörigen zurückzustellen ihre Zahlen sodan auf dem Concepts Bogen zu annotieren, übrigens aber, auf jeder Vorackte die Beruffungs Zahlen der anderen Jahre anzumerken. Sollten ihrer viele seyn, so müssen die Beruffungs Zahlen der anderen Jahre auf dem Umschlag Bogen der Position eines jedes Jahres anzumerken. 3. Der Registrant hat jeden Act genau zu durchgehen ob alle Beylagen vorhan­den sind, und wenn sie es nicht wären, ihnen nach zu forschen. Die Beylagen sind dann alle ins Concept zu legen und chronologisch zu ordnen. 4. Auf jedem Akt ist die Zahl des Faszikels und der Unterabtheilung, dann das Datum den Registrierung zu setzen. 5. Hieraufsind die Acten nach Materien zu sondern und in das bezügliche Fas­zikel zu legen. 6. Die zur Registratur gelangenden Acten hat der Registrant nicht zu häufen, ansammeln zu lassen, sondern täglich wie sie ihm zukommen in gehörige Behand­lung zu nehmen, nie über 3 Tage liegen zu lassen. 7. Jedes Faszikel hat ein eigene Materie, es ist nicht genug, dass die Acten ei­ner Materie ohne Unterschied in chronologischen Ordnung aufbewahrt werden, sondern jede einzelne Verhandlung hat einen besonderen Umschlag Bogen zu er­halten und im denselben sind auf das einzelnen geschäftsbezüglichen Acten des ganzen Jahres zuvereinen. Auf dem Umschlag Bogen aber wird von aussen ganz kurz der Gegenstand angedeutet und die Geschäfts Zahlen der Position angemerkt. In den Faszikeln ist ein Verzeichniss der Positionen beyzulegen, hiedurch wird der wesentliche Vortheil erzielt, dass ihm vieles mühsamme Zusammensuchen der zu einer Verhandlung gehörigen Acten, die gleich alle vom ganzen Jahre zur Hand sind. 8. Der Registrant hat ferner darauf zu sehen, dass nicht ein Vorackt in dem an­deren eingefügt liegen bleibe, wodurch wenn viele derley Einfügungen geschehen, der Concipient welcher mühsam jeden einzelnen Ackt nebst Concept und Beylagen auszusondern und chronologisch zu legen genöthiget ist, um ein neues Stück zu bearbeiten unnöthig viele Zeit verlieren muss. 9. Wenn ein Act von mehreren Materien handelt, so ist er in dem Faszikel der Hauptmaterie zu legen in den anderen Faszikeln aber ein Vermerkblatt zu legen, mit kurzer Beziehung des Gegenstandes, der Zahl, und Hauptfaszikeln wo es sich befin­det. 10. In den Fällen wo ein Exhibit einen anderen Acten beygeschlossen bleiben muss, ist an seiner statt im Faszikel, wohin er gehört, ein Vemerkblatt, mit der Zahl, Datum und der Nummer des Actes bey welchem es sich befindet einzuhalten. 11. Die Faszikeln erhalten ein progresive Zahl, und werden jährlich abge­schlossen.

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