ARHIVSKI VJESNIK 19-20. (ZAGREB, 1976-1977.)
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zu belehren, sondern, auch im Schulwesen zu unterrichten. Wesswegen auch fast kein Kapitel existirt, wo nicht ein Domherr als Scholasticus gestiftet gewesen wäre. Wenn nun die Geistlichen nicht dazu verhalten werden sollten, wozu sie Kraft der Gesäzen und der Königlichen Fundation verbunden sind, wie können denn die mit Weib und Kindern beladen (arme) Grunherrn dazu verhalten werden, Schulen zu bauen und die Lehrer zu dotiren, wozu die Gesäze sie nicht verpflichten? 4to Die meisten Eltern, besonders von dem Land—Volk, sind nicht im Stand, die nöthigen Schulbücher und Schreibmaterialien für ihre Kinder ein zu kaufen. Nach Äusserung der Schul— Direction soll dieser Umstand Einer Hochlöblichen Königlichen Statthalterey schon öfter mit der Bitte vorgestellt worden seyn, womit die Bücher für die ärmeren Schüler aus einem öffentlichen Fond herbeygeschafft würden, zu dem Ende seye zwar laut einer landesstelligen Entschliessung vom 4ten Junius 787. No 19109/945, ein Theil der eingegangenen Brüderschaften bestimmt worden, seit dem aber noch keine diesfällige Anweisung, oder die nähere Bestimmung diesem litterarischen Bezirk zufallenden Antheils erfolgt. 5to Der Unterricht wird nicht gehörig von der Landjugend, besonders des weiblichen Geschlechts, besucht, indem viele derselben der Schule ganz entzohen werden. Der Grund davon liegt, dass a) die Häuser des Landvolkes grösstentheils zerstreut, und eins von dem andern sehr entfernt liegen, folglich wenn auch in diesen Ideal—Gemeinden die Schulen schon errichtet sind, selbe schon wegen der Entfernung der Häuser nicht besucht werden. Vorzüglich aber wird. b) die Jugend von den Landschulen dadurch abgehalten, dass die von dem Landmann zu andern häuslichen Geschäften und zur Hüttung des Viehes gebraucht wird, welches in jenen wenigen Ortschaften, wo die Gelegenheit ist, die Gemeind—Vieh auf einem Ort zu weiden, zwar durch Anstellung der Gemeindehirten abgestellt werden könnte Allein da, wo die Häuser sehr weit von ein ander entfernt liegen, ist diese Veranstaltung in so lang unthunlich, bis nicht die Häuser zusammen gezohen werden, welches ich bereits in meinen beeden Berichten des vorigen Jahrs vorgeschlagen hatte. Nebst dem tritt noch der Umstand ein, dass c) der Landmann seine Kinder im Sommer auch bey der Wirtschaft und Feld—Arbeit braucht. Im Winter hingegen hindert sie der Schnee und das üble Wetter, so wie im Frühjahr und Herbst die austrettende Gewässer, täglich zum Lehren auf eine halbe, auch ganze Stund Zeit zu kommen. Um die Landjugend wenigstens in jenen Ortschaften deren Häuser näher beysammen sind, fleissiger in die Schulen gehen zu machen, und dem Landvolk den von den Schulanstalten gefassten Irrwahn zu benehmen, wurde nicht allein den H. Bischof angegangen, die unterhabende Land—Geistlichkeit durch Zirkularschreiben aufzufordern und dahin zu verhalten, dass sie durch wiederholt Eindruck machende, doch gelinde Kanzelreden das Volk von der heilsamen Allerhöchsten Absicht, und von ihrem eigenem Nutzen wohlbegreiflich und überzeugend belehren, folglich die Eltern unermüdet ermahnen und aneifern, ihre Kinder fleissig in die Schulen zu schicken, wo nicht sich selbst ein eigenes Geschäft daraus machen sollen, das rohe Vorurtheil und die allgemeine Abneigung von Schulen durch einleuchtende Vorstellungen in vertraulichen Unterredungen und Herablassungen auszurotten, sohin das Lehr— 158