ARHIVSKI VJESNIK 19-20. (ZAGREB, 1976-1977.)

Strana - 157

b) die Grundherren dazu zu bewegen. Ausser dem aber hätte c) auch der H.Bischof zu Dotirung der Pfarrer seinerseits um so mehr bey­zutragen, als nicht allein derselbe vermög der erhaltenen Allerhöchsten Co­llation hier zu verbunden ist, sondern auch unsere heilige Könige und die alten Gesäze aus der Absicht die (Kirchen der) Bischöfe so reichlich dotirt haben, um die Seelsorge und den Unterricht des Volks zu vermehren, indem die Bischöfe als die eigentliche Seelsorger und die Pfarrer nur als ihre Vika­rieni zu betrachten kommen. Hieraus folgt also von selbsten unwidersprechheh' dass in dem Fall, wo die Bischöfe, als eigentliche Seelsorger mit dem Unter­richt des ihren anvertrauten ganzen Volks, selbsten nicht klecken können, sie alsdann solches durch ihre Vikarien zu thun, folglich auch jene die ihre Stel­le vertreten, und die ihnen selbst obliegende Pflicht vollziehen, mit den nöthigen Lebensmitteln zu versorgen schulding sind. II. Erziehungs — Antstalten Die Volks—Schulen dieses Distrikts gewinnen, überhaupt zu reden, nicht den jenigen Fortgang, den man wünscht. Hiervor sind folgende Ursachen: lmo Der gemeine Mann ist zu roh, als dass er den Nutzen des Schulanstalten einsehen könte, und ist theils schon darum, theils aber auch der Rücksicht, dass er zum Unterhalt des Lehrers was beytragen, die Schulhäuser errichten und in gutem Stand erhalten, auch sein Kind, die einzige Stütze seiner Faulheit, manchmal beym Schulenbesuch viel vermissen muss, von dem Schulunterricht abgeneigt und wider selben so wie gegen jede, was seiner Voreltern unbekant gewesene Sache erbittert und wünscht in der Unwissenheit seiner Vorfahrer verbleiben zu können. Dazu kommt 2do di Armuth, in der der hierlänliche Mann tief versunken liegt, dass er sein Kind mit gehöriger Kleidung zur Winterzeit zu versehen um so weniger vermag, als er selbst nur gar zu elend bedeckt ist. Anderseits aber sind 3tio die meisten, wo nicht alle, hierländige Grund—Obrigkeiten theils von dem Vorurtheil eingenommen, dass das Land bis zur Zeit ohne Schulen hat bestehen können, noch mehr aber, dass der Unter than durch jede Aufklärung nur muthiger und unruhiger werden wird, und theils wegen der zu leistenden Beyträge dem Schulwesen gleichermassen nicht geneigt. Ein überzeugendes Beyspiel davon ist unter andern, dass der Schullehrer von Sziszek, wo das Agramer Domkapitel die Grund—Obrigkeit ist, seit 4. Jahren, herumgeachtet der politischer—seits ergangenen Vermahnungen, seine Proventen nicht hat erhalten können. Und hieraus lässt sich mit Grund schliessen, was von den Weltlichen in diesem heilsamen Absicht zu erwarten sey, wenn die Geistlichen mit so einem ärgerlichen Beyspiel vorgehen. Es ist aber um so mehr billig und notwendig, dieses Dom-Kapitel dahin zu verhalten., dass dasselbe nicht nur Schulen in seinen Gütern errichte, sondern auch die Lehrer in erforderlicher Anzahl aufstelle, als es die erste Pflicht dieser Geistlichen ist, welche doch nicht Eigenthümer ihrer Güter, sondern vi Legum nur Usufructuarii davon sind, und schon in der ersten reinen Kirchen, so wie auch nach den Königlichen Fundationen, es immer ihre erste Pflicht gewesen ist, das Volk nicht nur in der Religion und Moralität 157,

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