ARHIVSKI VJESNIK 10. (ZAGREB, 1967.)
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auch ohne Gewehr, da in der nächsten Nähe die ganze Wache sich befindet und auf Anruf unter das Gewehr treten kann, der die Überwachung der ganzen Anlagen während des Tages hätte. Zu diesem Zwecke wäre die jetztige Wache bloss um einen Mann zu verstärken. In PIJAVICA zumindestens zwei Posten bei Nacht aufzuziehen wie oben bezeichnet und einen Posten bei Tag. Das Bestreiten dieser Posten könnte ohne weiteres das dort eingeteilte 22 Männer starke Détachement besorgen. Der Doppelposten bei Nacht hat noch den Zweck, dass wenn bei einem geplanten Anschlag zur Nachtzeit der eine Posten angegriffen werden sollte, der zweite ihm zu Hilfe eilen kann, was eben bei einem solch' exponierten ansonsten wenig geschützten Objekte von grösster Wichtigkeit ist. Die sonst zu Lande aufgestellten Marinewachen im Golf von CATTARO, entsprechen den Verhältnissen vollkommen. Im Sinne »Statut und Dienstvorschriften für das k. u. k. Seearsenal V. A.« wäre dem patrouillierenden Gendarmen das Recht voll einzuräumen, alle Wachen und Posten der k. u. k. Kriegsmarine, die im Golfe von CATTARO aufgezogen werden, zu kontrollieren, bezüglich Sicherheitsdienstes in der Umgebung der Wache resp. des Postens, dieselben zu instruieren. Diese Berechtigung wäre den der Gendarmerie zur Dienstleistung zugeteilten Marineunteroffizieren (:Assistenzgendarmen:) nicht einzuräumen. Um etwaigen Subordinationsverletzungen und sonstigen Unzukömmlichkeiten bei diesen Kontrollen vorzubeugen, wäre dieses, dem patrouillierenden Gendarmen eingeräumte Recht, im Tagsbefehle allen Marinewachen im Golf von CATTARO allgemein zu verlautbaren. Um die Leistungsfähigkeit der Gendarmerieexpositur nicht zu verzetteln, im Falle der Notwendigkeit sie schlagfertig zur Hand zu haben, wäre sie einem militärischen Kommando zu unterstellen, die Gendarmen zur Dienstleistung den einzelnen Betrieben zuzuweisen und nur wichtigen Gründen resp. bei Änderungen im Betriebe, von dort abzuziehen und an einer anderen Stelle verwenden. Die in dem Golf von CATTARO exponierte Gendarmen unterstehen gesetzlich wie die Arsenalsgendarmerie in POLA,, in dienstlicher und disziplinarer Beziehung durch das Gendarmeriedetachementskommando im k. u. k. Seearsenale dem Landesgendarmeriekommando Nr. 7 in TRIEST, Gendarmerieinspektor in WIEN und in letzter Linie dem Ministerium für Landesverteidigung; in administrativer Beziehung durch das Gendarmeriedetachementskommando im k. u. k. Seearsenale und die k. u. k. Marinekommandos, dem k. u. k. Kriegsministerium, Marinesektion und im Sicherheitsdienste (exekutiver Dienst:) wie nachstehend fixiert. Bei Berücksichtigung der jetzigen Arbeitsverhältnisse im Golf von CATTARO, wurden die im Golf von CATTARO exponierten 12 Gendarmen und 6 Marineunteroffiziere (:Assistenzgendarmen — auf Kriegsdauer-:) »als Arsenalsgendarmerieexpositur im Golf von CATTARO« benannt und wären dem k. u. k. Seeverteidigungskommando in CASTELNUOVO als die höchste militärische Stelle der Marine zu Lande zu unterstellen (:Wie Hafenadmiralat in POLA:). Wenn in analoger Weise wie in POLA vorgegangen werden sollte, so müssten alle 12 Gendarmen dem Kommando der k. u. k. Arsenalsfiliale unterstellt und sollten nach Bedarf an die Bauamtsfiliale in GJENOVIC abgegeben werden, was auch später, wenn die grossen Bauten beendet sein werden und geregelte Verhältnisse eintreten, auch der Fall sein dürfte. Die überwiegenden Arbeiten der Bauamtsfiliale und die dort beschäftigte grosse Anzahl von 18