ARHIVSKI VJESNIK 1. (ZAGREB, 1958.)

Strana - 301

vom Kranze einer Gruppe der hiesigen Socialdemokraten, durch diese selbst beseitigen lassen, ohne dass es damals zu einem Widerstande gekommen wäre. Das Tragen des rothen Bandes erregte damals im Publikum, insbesondere unter den hiesigen Borghesanern, welche dasselbe geradezu als ein revolu­tionäres Abzeichen ansahen, Ärgernis und wurde hierüber sehr abfällig kritisirt. In der Folge und zwar aus Anlass des Absterbens eines Mitgliedes der hie­sigen »Societa Operaja« im Monate Oktober v. J. wurde ein gewisser Gioac­chino Lazzari, der Führer der hiesigen Socialdemokraten — welche seitens dieser Bezirkshauptmannschaft fortwährend scharf überwacht werden, in letzterer Zeit aber verhältnismässig wenig Lebenszeichen von sich gegeben haben- wie auch dem sub. Big. Nro 1 mitfolgenden Akte hochgeneigtest ent­nommen werden wolle, hieramts vorgeladen und wurde ihm bedeutet, dass socialdemokratische Abzeichen, wie Bänder, Fahnen etc gelegentlich der Lei­chengegängnisse und anderer Umzüge nicht geduldet werden können. Lazzari nahm dies mit dem Bemerken zur Kenntnis, das er sich daran halten und auch seine Gesinnungsgenossen hievon verständigen werde. Ein formelles Protocoll wurde damals, da Lazzari sich ohne weiteres zu fügen schien, nicht aufgenommen. Mit der sub Big N° 2 erliegende Eingabe hat die »Societa dei Lavoratori e La­voratrici« deren Mitglieder ausnahmslos Socialdemokraten sind, anher die Anzeige erstattet, dass der genannte Verein am 17. d. Mts. an dem Leichen­begängnisse seines verstorbenen Mitgliedes Vincenzo Bilinić theilnehmen werde. Hierüber wurde Lazzari vorgerufen und ihm hieramts das Verbot des Tra­gens auffallender rother Bänder in Erinnerung gebracht, worauf derselbe erwiderte, dass ihm dieses Verbot bekannt sei, und die bestimmte Versiche­rung abgab, dass beim Leichbegängnisse des Vincenzo Bilinić am Kranze seines Gesinnungsgenossen ein schwarzes Band angebracht werden würde. Die Bezirkshauptmannschaft unterliess es jedoch nicht, darüber zu invigili­ren, ob das Verbot thatsächlich eingehalten werde. Unmittelbar vor dem gedachten Leichenbegängnisse brachte nun der hieramts in Verwendung stehende kk. Polizeiagent IlijaPavić in Erfahrung, dass Mit­glieder des Vereins »Lavoratori e Lavoratrici« trotz ergangenen Verbotes einen'Kranz mit einem sehr grossen rothen Bande und der Widmung »AI nostro Compagno- Socialisti Democratici« um jeden Preis beim Leichenbegän­gnisse zu tragen beabsichitigen. Die Mahnungen des Polizeiagenten, von dem Vorhaben abzustehen, fanden kein Gehör. Da der Polizeiagent allein nicht in der Lage war, den ihm ertheilten Auftrag, das verbotene Band zu sequestriren, zur Ausführung zu bringen, so schritt er über meine Ermächtigung nunmehr bis zum Eintreffen der. sofort avisirten Gendarmerie unter Assistenz der Gemeindesicherheitswache ein. Bevor es zu dieser Intervention kam, war der Leichenzug bereits vor der Kirche St. Pietro in Borgo Lučac, wo die Einsegnung der Leiche erfolgte, angelangt. Daselbst stiess die Aufforderung der genannten Sicherheitsorgane, das verbotene Band zu übergeben, an einen derart heftigen Wiederstand sei­tens der zum Leichenbegängnisse in grosser Zahl erschienenen Socialdemo­kraten, beziehungsweise der Mitglieder der »Societa dei Lavoratori e Lavora­trici«, dass das rothe Band von den Sicherheitsorganen mit Gewalt abgenom­men werden musste. Es gelang jedoch nur, die eine Hälfte des Bandes in Verwahrung zu bringen, während die andere Hälfte von den Excedenten an sich gerissen wurde. Dieses Stück wurde später, während sich der Leichzug von der Kirche zum Friedhofe bewegte, von zwei Individuen plötzlich hervorgeholt und demon­— 301 —

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