ARHIVSKI VJESNIK 1. (ZAGREB, 1958.)
Strana - 302
strativ ausgebreitet, so dass es weithin leuchtend, weiter getragen, offenbar um den behördlichen Anordnungen zu trotzen. Als Beweis dafür, dass es sich thatsächlich um eine grössere Demonstration handelte, dient der Umstand, dass die augenblicklich hieramts befindlichen Theile der in Rede stehenden Kranzschleife der Länge nach zusammen 3 1/2 meter bei einer Breite von 19 cm messen, während von dieser blutrothen, mit schwarzen Lettern bedruckten Schleife offenbar noch ein gutes Stück fehlt. Ich selbst hatte mich inzwischen auf der Riva, wo der Leichenzug passiren musste, eingefunden und erhielt dort die Meldung von den oben geschilderten Ereignissen. Zur Wahrung der Amtsautorität Hess ich nun durch die Gendarmerie, welche mittlerweile an Ort und Stelle eingetroffen war, und unter Intervention des kk. Polizeicommissärs Karl Sturm das gedachte Stück Bandes sammt dem betreffenden Kranze — da es von diesem nicht so schnell abgetrennt werden konnte — abnehmen, wobei drei Personen verhaftet wurden. Es sind dies Francesco Pasinovié qu. Filippo, Schreiber bei der hiesigen Agentie der Schiffahrtgesellschaft »Ungaro Croata«, und die Arbeiter Riccardo Stenigo di Stefano, gebürtig aus Trient und ebendort zuständig, und Tommaso Strizzel di Matteo, gebürtig aus Castelnuovo in Dalmatien, zuständig nach Stockendorf in Krain. Gegen die eben Genannten wurde gleich am folgende Tage d. i. am 18. d. Mts früh das politische Strafverfahren durchgeführt und dieselben sodann noch an demselben Tage zur Disposition des hiesigen kk. Kreis- als Strafgerichtes gestellt, nach vorangegangener Strafanzeige an di kk. Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit etc. Die dem Gerichte nunmehr überstellten Häftlinge wurden hieramts wegen Übertretung nach §§ 11 u. 12 a der kais. Verordnung von 20/4 1854 R. G. Bl. N° 96 zu je 14 Tagen Arrestes verurtheilt; Francesco Pasinovié hat degegen den Recurs angemeldet, während die andern zwei Häftlinge auf den Recurs verzichtet haben. Gegen die übrigen Excedenten wird das politische Strafverfahren mit thunlicher Beschleuningung durchgeführt werden, worauf die gesammten Strafverhandlungsakten bei Vorlage von Recursen der hohen kk. Statthalterei werden unterbreitet werden. Den Verlauf der geschilderten Demonstrationen wolle das hohe Präsidium aus dem in der weiteren Anlage in Abschrift mitfolgenden Berichte der hiesigen Gemeindeverwaltung vom 18. d. Mts N° 3119 (:Blg N° 3:) sowie aus dem sub Big N° 4 gleichfalls in Abschrift erliegenden mit dem Gemeindesicherheitswachmanne Emil Podrini über den Vorfall h. a. aufgenommenen Protocolle hochgeneigtest entnehmen. Wie im vertraulichen Wege erhoben, wurde an den bekannten socialdémokratischen Reichsrathsabgeordneten Dr Verkauf vom dem am fraglichen Tage zu einer Vereinsversammlung der »Societa dei Lavoratori e Lavoratrici« in Spalato erschienenen Zaratiner Socialdemokraten Mariano Calich noch am 17. 1. M. ein Telegramm folgenden Wortlautes gerichtet: »Consenzienti Democrazia Sociale accompagnarono ultima dimora compagno, autorité proibirono brutalmente corona nastro rosso prego fare alla Camera passi opportuni per rispetto diritti constituzionali -Mariano Calich-« Es ist selbstverständlich bedauerlich, dass der in Rede stehende Vorfall sich bei einem Leichenbegängnisse abgespielt hat und dadurch dessen Feierlichkeit beeinträchtigt wurde; nach meiner vollsten Uberzeugung war es aber absolut notwendig, bei dem ganz unerhörten Widerstande, welcher seitens der Socialdemocraten den für normale Verhältnisse in ausreichender Zahl aufgebotenen behördlichen Organen entgegengesetzt wurde, sofort mit der gros— 302 —