Dénesi Tamás (szerk.): Collectanea Sancti Martini - A Pannonhalmi Főapátság Gyűjteményeinek Értesítője 6. (Pannonhalma, 2018)

III. Forrás

Lónyay Elemér herceg és Stefánia hercegnő végrendelete 291 reicher Erträgnisse, sie kann bedeutend vergrössert werden, wie es meine Absicht war vor Ausbruch des Krieges 1914–1918. Mein treuer Obergärtner Franz Hahnenkamp, der stets mit mir arbeitete, kennt meine Wünsche und Pläne. Ich bitte den Benedictinerorden, ihn, als wervollen Oberg ärtner zu behalten und zu verwenden. (Bemerkung: alle Mobilien im Schlosse Oroszvár gehören meinem Gemahl Fürst Elemér von Lónyay, so wie die Nutzniessung meines ganzen Vermögens. Nach Ableben mei nes Gemahlen können die Mobilien in der Abtei Oroszvár und Bodrogolaszi und Pannonhalma verteilt werden, ausser gewisse Möbeln und Bildern, welche die Erben, Enkelkinder und zwei Kammerfrauen erben.) Nach Ableben meines Gemahles und seines intabulierten Nutzniessungsrechtes sollen erst dann die Szent Imre Collegien in Budapest jährlich ein Drittel vom Reinertrag der Hälfte der Domäne Oroszvár ausgezahlt werden und zwar binnen 3 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres. Als Reinertrag gilt jene Summe welche nach Abrechnung der Erbschaftsgebühr , Patronatslasten, der testamentarisch verfügten Lebensrenten und Legate, der hl. Mes sestipendien, ferne die Erhaltungsauslagen der Gebäude des Schlosses, Park, der Gärten, die Regieauslagen, der Oeconomie, In ves­titionskosten, Zinsen, übrig bleibt. Unstreitig ist es die Pflicht meiner Erben von Oroszvár dafür zu sorgen, dass die Legatssumme dem Szent Imre Verein in Budapest gerecht wird. In der Berechnung des Reinertrages gestatte ich keinerlei Einwände durch den Szent Imre Verein. Diese Berechnung überlasse ich dem Orden und vertraue sie ihm an. Es ist mein Wille, dass zwischen dem Benediktinerorden und den Szent Imre Verein kein Prozess erstehe. Sollte der Szent Imre Verein trotzdem Einwendungen erheben und sogar einen Prozess ge gen den Benedictinerorden anstrengen, so verfüge ich, dass die Verpflichtung der Erfüllung meines Vermächtnisses aufgehoben wird. In diesem Fall ordne ich an, dass der Benedictinerorden auch über den Drittel des Reinertrages in Besitz tritt. Sollte der Szent Imre Verein aus irgend einem Grunde g änzlich aufhören, oder aufgehoben werden, oder dieser Verein nicht mehr unter der Leitung katholischer Priester bleiben, nicht in denselben Sinn kath. Geist wie heute, Juli 1944 geführt sein, hört die Rente eines Drittels des Reinertrages auf und geh ört die Rente dem Benedictinerorden. – Für den Fall, als der Benedictinerorden von Pannonhalma mein Vermächtnis aus irgend einem ernsten Grunde oder einer Ursache, die ich nicht voraussehen

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