Dénesi Tamás (szerk.): Collectanea Sancti Martini - A Pannonhalmi Főapátság Gyűjteményeinek Értesítője 6. (Pannonhalma, 2018)

III. Forrás

292 Somorjai Ádám OSB kann, im Ganzen oder teilweise nicht annehmen würde oder könnte, so ernenne ich unter denselben Bedingungen wie meinen Erben von Oroszvár, das „Institutum Pontificium Benedictorum [sic!] Sancti Anselmi de Urbe Roma”. – Bis hierher citierte ich wörtlich das Testament. Wie Fürstliche Gnad en aus diesem Testament erseht (meiner lautet ebenfalls so), unsere Absicht ist und war, in der Nähe von Pressburg (Bratislava) eine Benedictinerabtei zu gründen, um das religiöse Leben und die katolische Activität, welche dort sehr mangelhaft ist, zu fördern. Die Domäne betrug von 1914 über 4000 Hectar, jetzt ist dieselbe noch immer circa 3000 Hectar, das Schloss mit Nebengebäuden hat über 100 Zimmer, vier Meierhöfe, Glashäuser, ein schönes Gestütsetablissement, ein Park von über 100 Hectar. Leider ist der Besitz heute in drei Staaten, Ungarn, Österreich und Tcécoslovaquei. Nachdem aber dieser Besitz in drei Staaten heute sich befindet und es mehr wie fraglich ist, das die Tcécoslovaquei, das heutige Ungarn, eventuell auch Österreich einer ungarischen Benedictinerabtei das Eigentumsrecht zuerkennt und im Testament aber dieser Erbschaft nur im Ganzen von Pannonhalma angetreten werden kann, ist es klar, dass in diesem Falle sofort das Institutum Pontificium Benedictorum [sic!] Sancti Anselmi de Urbe Roma eigentlich der Erbe ist und wird von der Domäne Oroszv ár. Das Nacherberecht müsste ja auch ohnehin laut Testament intabuliert werden. Das Legat für den Szent Imre Verein oder Collegien, wie man es hier zu Lande nennt, zu ein Drittel der Reineinkünfte von der Domäne Oroszvár, ist, wie Euer Fürstliche Gnaden aus dem Testament g ütigst ersehen werden, sehr labil mit der Berechnung der ein-Drittel-Renten, denn bei den Lasten der Gebäude, Investitionen, Legate und Führung eines landwirtschaftlichen oder Forstgutes, bei welcher Bilanz aber der Benedictinerorden betraut ist mit der Festsetzung dieser Bilanz und gegen diese Bilanz kein Appelate ist ohne das ganze Legatsrecht zu verlieren, kann der Szent Imre Verein mit wenig Renten rechnen! – Ausserdem die Hälfte der Domäne liegt heute in der Tcécoslovaquei und Österreich und befürchte ich, es wäre nicht ganz sicher für den Szent Imre Verein, welcher ein rein ungarischer Verein ist, aus diesem heute als Ausland geltenden Besitzes Einkünfte zu bekommen oder zu fordern. Die Erzabtei von Pannonhalma will und kann nicht bei den hier zu Lande bestehenden momentanen Zustände sich äussern, ob dieselbe diese Erbschaft annimmt oder nicht und ich glaube, diesbezüglich hat die Erz-

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