K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 8. (Wien, 1911)
Fischer Karl R.: Gemeindegedenbücher
Gemeindegedenkbücher1). Yom k. k. Konservator Karl B. Fischer, Gablonz a. N. Wenn wir heute von Gemeindegedenkbüchern, Ortschroniken oder Memorabilienbüchern hören, sind wir geneigt, uns ehrwürdige Folianten mit Aufzeichnungen längst vergangener Zeitläufe vorzustellen, aus denen wir uns bequem über frühere Geschehnisse unterrichten können. Nur ab und zu sind derartige Gedenkbiicher für die letzten Jahrzehnte vorhanden, noch seltener werden sie von den Gemeinden auch in der Gegenwart fortgeführt. Immerhin ist diese Tatsache bemerkenswert und es dürfte daher angezeigt sein, die Frage zu untersuchen, ob chronistische Aufzeichnungen Uber das kommunale Leben auch in der Gegenwart berechtigt sind und ob die darauf verwendete Arbeit wirklich einem nützlichen Zwecke dient2). Wir wollen dabei nicht außer acht lassen, daß sich mit der fortgeschrittenen Amtsführung der Gemeinden und mit der Ausbildung unseres modernen Zeitungswesens die Verhältnisse gegen früher allerdings geändert haben, daß sich unsere Zeit mehr denn je ihre Geschichte selber schreibt. *) Zuerst erschienen in den „Mitteilungen des Vereins fiir Heimatkunde des Jeschken-Isergaues“ 3. Jahrg. 1909. Da der Gegenstand allgemeineres Interesse beanspruchen darf, bringt die Redaktion die trefflichen Ausführungen des Herrn Konservators Fischer mit seiner Zustimmung auch an dieser Stelle zum Abdruck. 2) Der Obmann des „Vereins fiir Heimatkunde“, Herr Josef Fischer, Bürgerschuldirektor i. R., Reichenberg, hat eine praktische Anleitung für die Anlage von zeitgemäßen Ortsgedenkbüchern in Form eines überaus reichhaltigen Fragebogens zusammengestellt, die den Gemeinden auf ihren Wunsch von Seite des Vereins gern zur Verfügung gestellt werden wird.