K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 6. (Wien, 1907)

P. Sebastian Mayr: Das Archiv des ehemaligen Kollegiatstiftes Spital am Pyhrn in Oberösterreich

Das Archiv des ehemaligen Kollegiatstiftes Spital etc. 67 ist aus dem kirchlichen, administrativen, wirtschaftlichen und grundherrlichen Leben dieses geistlichen Hauses ent­standen, und seine Bestände betreffen daher der Haupt­sache nach die Gründung des geistlichen Hauses, die Per­sonalien der Vorstände und Mitglieder der geistlichen Körperschaft, den Erwerb, die Erweiterung und Verwaltung des Besitzes, die von den Vorständen und Mitgliedern des Hauses errichteten Pfarren, Benefizien und milden Stiftungen, die mit dem Besitze verbundenen Rechte und Pflichten, die Ausübung und den Schutz feudalherrlicher Vorrechte. Ein Teil der Bestände verdankt seine Entstehung dem Um­stande, daß die Stiftsoberen an der ständischen Verwaltung des Landes Anteil nahmen; nur wenige Archivalien stehen zum Leben des geistlichen Hauses in keiner Beziehung. Wie aus einer alten Beschreibung hervorgeht, waren die Archivbestände um die Mitte des 17. Jahrhunderts in eine systematische Ordnung gebracht worden, im Jahre 1772 aber beauftragte Propst Josef Xaver Grundner den Archivar Johann Adam Wolfgang Trauner, das Archiv neuerdings zu ordnen. Dieser sachkundige und fleißige Archival’, der vorher schon andere Privatarchive, so das Archiv des Stiftes Lambach und das Archiv der Sensen­schmied - Innung Kirchdorf - Windischgarsten geordnet hatte, hat auch zu Spital a. P. seine Aufgabe in vorzüglicher Weise gelöst, wie die von ihm verfaßte Beschreibung heute noch beweist. Trauner teilte die Bestände in drei Hauptgruppen, das Propsteiarchiv, die Hofgerichtsregistratur und das Archiv von Klaus, deren jede wieder in sachliche Unter­gruppen zerlegt wurde. Bei der Ordnung des Propstei- archives gaben die Gründung des Hauses, die Personalien der Vorstände und Mitglieder, die verschiedenen Ver­waltungszweige, die vom Stifte abhängigen Kirchen, Bene­fizien, Kapellen und Schulen, endlich die im Laufe der Zeit erworbenen Gülten, Güter und Häuser die Gesichts­punkte ab, von denen bei der Bildung der Unterabteilungen ausgegangen wurde. Die sachliche Teilung der Bestände 5*

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