K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 6. (Wien, 1907)
Diözesanarchiv und Pfarrarchive der Diözese Linz
DiÖze sanarchiv und Pfarrarcliive der Diözese Linz. 53 3. Akten. Alle Schriftstücke, die weder die oben angegebenen Merkmale der Urkunden an sich tragen, noch die Form handschriftlicher Bücher haben, gehören in die Hauptgruppe der Akten. Die Abgrenzung dieser Archivgruppe wird wohl kaum Schwierigkeiten verursachen. Es kommt jedoch vor, daß z. B. Kirchenrechnungen in Aktenform vorliegen, einzelne Jahrgänge aber gebunden sind, oder daß bei Verlassenschaftsakten Inventare in Heft- oder Buchform liegen. Ihrer äußeren Form nach gehörten solche Hefte oder Bücher in die Gruppe der handschriftlichen Bücher; nach dem Grundsätze aber, daß Zusammengehöriges nicht getrennt werden soll, sind solche einzelne Bücher oder Hefte bei den zugehörigen Akten zu lassen. 4. Andere Archivgegenstände. Die letzte Archivgruppe bilden Siegel, Wappen, Pläne, Aufrisse, Karten und anderweitige Gegenstände, die als historische Denkmale angesehen werden können. § 4. Erste Arbeit. Die erste Ordnungsarbeit, die der Ordner eines Archivs vorzunehmen hat, wird darin bestehen, daß alle Gegenstände, die in das Archiv gehören, zusammengetragen werden. Es kommt ja besonders in älteren Häusern vor, daß durchaus nicht alle Archivalien in einem Raume beisammenliegen. Es sind daher in einem solchen Hause alle Räume, Kammern, Sakristeischränke und Laden, Truhen und Kisten, die etwa in Gewölben oder auf Dachböden herumstehen; sorgfältig zu untersuchen und alles, was sich in an alten Schriften, Büchern, Mappen u. dgl., vorfindet, ist zusammenzutragen. Insbesondere ist auch aus den Zechschreinen (vide unten) alles, was nach den bestehenden kirchlichen Vorschriften nicht hineingehört, auszuheben und dem Archiv, beziehungsweise der Registratur einzuverleiben. Hierauf wird, wo Archiv und Registratur nicht geschieden sind, diese Scheidung vorzunehmen sein.