K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 6. (Wien, 1907)

Viktor Kleiner: Das Vorarlberger Landesarchiv in Bregenz

108 Viktor Kleiner die Bittsteller im Interesse des Landes zu handeln, wenn sie den Landesausschuß ersuchten, dahin zu wirken, daß dem Lande seine letzten alten Urkunden erhalten bleiben und ihnen auf Landeskosten entsprechende und sichere Unterkunft geboten werde. Vom Landesausschusse wurde am 19. Juli 1897 an die k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg eine Ein­gabe gerichtet, in der darauf hingewiesen wurde, daß man im ganzen Lande die Durchführung des geplanten Akten­transportes umsomehr schmerzlich empfände, als einer­seits schon früher viele vorarlbergische Archivalien außer Landes kamen und anderseits die vorarlbergische Geschichts­forschung noch große Lücken aufweise, daher die Erhaltung der Urkunden im Lande im Interesse der lokalhistorischen Forschung dringend geboten erscheine. Alle in dieser An­gelegenheit etwa getroffenen Verfügungen wollen ungesäumt rückgängig gemacht und für entsprechende Unterbringungs- räume die nötige Vorsorge getroffen werden. Die Landes­vertretung erkläre sich bereit, eventuell wegen Übernahme eines Teiles der Kosten für Beschaffung von Lokalitäten auf das Land mit der k. k. Regierung in Verhandlung zu treten. Hierauf antwortete die k. k. Statthalterei, daß die Be­dürfnisse der Verwaltung, sowie die nötige Obsorge für das im Besitze der staatlichen Behörden befindliche Ur­kunden- und Aktenmateriale es diesen zur Pflicht machen, an eine systematische Sichtung und Ordnung der auch in Vorarlberg durch den allgemein beklagten Raummangel und durch vielfach schlechte Unterbringung dem Verderben oder doch der Zerstreuung preisgegebenen älteren Akten zu denken, um dieselben nicht minder der Verwaltung als auch der historischen Wissenschaft wieder nutzbar zu machen. Da eine solche Sichtung und Ordnung nach beiden Rich­tungen eine langwierige Arbeit erfordere, welche nur be­rufenen, fachlich gebildeten, wie archivalisch und wissen­schaftlich entsprechend geschulten Händen anvertraut werden könne, so erscheine die Einsendung der Akten an das k. k. Statthaltereiarchiv notwendig. Dieses biete als

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