K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 6. (Wien, 1907)

Viktor Kleiner: Das Vorarlberger Landesarchiv in Bregenz

Das Vorarlberger Landesarchiv in Bregenz. 109 Zentralanstalt für die Verwaltung und wissenschaftliche Verwertung der staatlichen Archivalien von Tirol und Vor­arlberg allein die Gewähr für fachgemäße Durchführung der bezüglichen Arbeiten und sei allein im Stande, die ge­stellte Aufgabe zu erfüllen. Es erfolge durch diesen Vor­gang nicht nur die dringend gebotene Entlastung der Be­hörden in erster Instanz, es werde auch durch die ohne zwingende Gründe unstatthafte Überlassung staatlicher Archivalien an nicht-staatliche Behörden und Anstalten die im wissenschaftlichen Interesse schädliche Zerstreuung der­selben vermieden und der Forderung der ernsten Geschichts­forschung auch der Lokalforschung nach geordneter Ver­waltung und bequemer Benützung der archivalischen Quellen Rechnung getragen. Nachdem übrigens bei den k. k. Ämtern in Vorarlberg nur mehr Reste historischen Quellenmateriales vorhanden seien, welche die betreffenden Bestände des Statthaltereiarchives ergänzen und wissenschaftliche Arbeiten ohne Benützung desselben ohnedies ausgeschlossen wären, so erblicke man geradezu in der Einverleibung dieser Reste, die sich vielfach nicht allein auf Vorarlberg, sondern auch auf das ehemalige Vorderösterreich erstrecken, auch das Interesse der vorarlbergischen Geschichtsforschung, umso­mehr als das Statthaltereiarchiv nach seinem Statute die Benützung dieser Quellen auch für auswärtige Lokalforscher bequemer und einfacher vermittle, als dies bei den ver­schiedenen Ämtern im Lande möglich wäre, wo vorerst eine langwierige und mit vielen Kosten verbundene Aus­scheidung des rein historischen Materiales erfolgen müßte, dann aber noch immer nicht die Gefahr allmählicher Zer­streuung beseitigt wäre. Es erfolge daher die beabsichtigte Einziehung und Ordnung des älteren staatlichen Akten­materiales nicht nur im Interesse der Staatsverwaltung, sondern auch der geschichtlichen Forschung. Von allen einsichtigen Fachmännern werde diese Maßregel dankbar begrüßt. Die k. k. Statthalterei sehe sich daher nicht in der Lage, dem Ansinnen des vorarlbergischen Landesaus­schusses entsprechen zu können.

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