Antal Tamás: A tanácsrendszer és jogintézményei Szegeden 1950-1990 - Dél-Alföldi évszázadok 26. (Szeged, 2009)

IDEGEN NYELVŰ ÖSSZEFOGLALÁSOK

eine typische ausgewählt und hat dadurch die einzelnen Institutionen, deren Entwicklung und deren Arbeit ausführlich vorgestellt. Da die Zahl der Vorschriften ganz hoch ist, konnte er eine detallierte Prüfung über die Institutionsgeschichte durch­führen. In dessen Rahmen hat er die Rechtscharakteristiken des Gremiums, der Delegierten, der Komitees, der Exekutivkomitees, der Fachverwaltung und der Behör­den getrennt untersucht. Nach dem Überblick der Institutionen hat er einzelne Themen der heute schon historischen Rechtsmaterialen, geanuer dessen typischer Teilen der Rechtsregelung klargelegt. In dem Rechtschaffungsprogramm des Rates tauchten oft die Regelungen zahlreicher Gesellschaftsverhältnisse auf, wie z.B.: Wohnungswirtschaft, Instandhal­tung öffentlicher Gelände, Marktrecht, bzw. Stadtwache, so mehrere Ordnungen und Beschlüsse sind in diesen Themen entstanden. Diese wiederspiegeln getreulich auch die damalige Gesellschafts- und Lebensverhältnisse. Wichtige Frage war auch die Forschung der Beziehung zwischen der Räte und der staatlichen und parteiähnlichen Organen. Das war vielleicht die schwierigste Aufgabe, da die informale Kontakte hier große Bedeutung haben. Diese Dokumente sind im größten Teil verborgen oder sind auf archivarische Ebene unbearbeitet. Zugleich sind zahlreiche Spuren der institutionellen Zusammenarbeit in den verschie­denen schriftlichen und manchmal normativen Vereinbarungen zu lesen; also diese sind der Ausgangspunkt gewesen. Die Bewertung der für die Epoche so typische „Kadersituation" und der eigenartigen Personalpolitik wurde von den Räte selbst von Zeit zu Zeit erledigt. Es war zweckmäßig, das Rätesystem aus zwei Richtungen zu bewerten: einerseits aufgrund von zeitgenössischen Quellen und Studien, andererseits aufgrund von der retrospektiven Beurteilung der Nachwelt. Dabei strebte sich der Autor konsequent nach Objektivität: nicht aus politische und gefühlsmäßige, sondern aus berufliche Hinsicht sollte die Räteepoche beurteilt werden, im Zeichen der Authentizität und der historischen Treue. Es war zweckmäßig aus der Feststellung auszugehen, dass das politische System der sozialistischen Gesellschaft — im Gegenteil des früheren (bürgerlichen) staatzent­ralistischen politischen Systems — wurde von Parteizentralismus bezeichnet und bestimmen. In einem Staat, wo die Pluralität offen — auch juristisch — abgelehnt wurde, zu sichern, dass wirklich nur ein einziges politisches Interesse zur Geltung kommt sowohl auf der oberen und mittleren als auch auf der unteren Verwaltungs­ebene, sollte man eine solche Struktur der Institutionen zustande bringen, die eine Doppelcharakteristik hatte: 1945 wurde die UNO gegründet, und Ungarn strebte sich notwendigerweise nach der Mitgliedschaft in der Organisation — trotz des Missfallens der USA — deshalb mussten die Grundsätze deren Charta beachtet werden, dabei die Anforderung eines solchen Systems der Institutionen, das die Menschenrechte respektiert. Zugleich am Anfang der Volksdemokratie haben schon ihre Schöpfer gewusst, dass sie die demokratischen Anforderungen nur förmlich erfüllen möchten, und in der Wirklichkeit wollen sie eine linke diktatorische (totale) Staat etablieren. Die theoretischen Gründe wurden dazu von der einzigen Partei, der Partei der Ungarischen Werktätigen (ab 1957 Ungarische Sozialistische Arbeitspartei) geliefert,

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