Antal Tamás: A tanácsrendszer és jogintézményei Szegeden 1950-1990 - Dél-Alföldi évszázadok 26. (Szeged, 2009)
IDEGEN NYELVŰ ÖSSZEFOGLALÁSOK
späteren Sowjet Verfassungen übergenommen (1924, 1936, 1977), und wurde nach 1945 auch von den neu geborenen linke Systeme in Ost-Mittel-Europa gefolgt, ganz bis den Wendungen in den Jahren 1989/90. Das Rätesystem wurde in Ungarn mit dem Gesetz 1950: I. ins Leben gerufen, das das frühere Komitatssystem ablöste — seine Elemente wurden aber in Wirklichkeit an zahlreichen Punkten bewahren. Dann folgten die Gesetze 1954: X. und 1971: I. Obwohl das dritte Rätegesetz hat es schon versucht, der Verwaltung einen Anschein von Selbstverwaltung mindestens in Grundsätzen zu geben, ihre hierarchische Struktur, ihre zentrale Führung und ihr gegen die Gewaltentrennung stehende Charakter haben sich wesentlich nicht geändert. Der Ausgangspunkt des Systems war genau die totale Zentralisation, das unmittelbare Einfluß der oberste Staatsverwaltung in alle Elementen des Staatswesens, aber das Existieren der Lokal- und Gebietssachen wurde nicht bestritten. Das Exekutivkomitee zum Beispiel wurde von dem Rat als Vertretungsorgan gewählt und gegründet, also es sollte sich als exekutives Organ an den Normen des Rates halten und auch an den normative und andere Akten des vorgesetzten Exekutivkomitees. So sind die Ministeriums in zusammenhängenden und unmittelbaren Nexus mit den Komitatsexekutivkomitees und mit den Landkreis- bzw. Stadt/Gemeinde-Exekutivkomittees gestanden. Neben all dies ist das Einfluß der analogischen Organistaion der Partei von dem Standpunt der Funktionierung des Systems nicht zu vernachlässigen. Im Zusammenhang mit der Institutionsgeschichte des Rätesystems — wenn auch nur als Hinweis — war es notwendig am Anfang der Monographie die Entfaltung, das Institutionswesen der schon erwähnten Sowjets und deren Entwicklung vorzustellen, da diese bei der Organisierung der Räte in Ungarn in den Jahren 1949 und 1950 als Muster dienten. Die kategorische und die komparative Prüfung der Sowjet Verfassungen bzw. der Verfassungen der „sozialistischen" Länder war dazu besonders nützlich. Der Autor hat die Epoche und deren Grenze mit der Aufdeckung der Entstehung, der Vorbereitungsarbeiten und der Parlamentsdebatten der ungarischen Rätegesetze begonnen. Nach der Entstehung der Gesetze hat er eine skizzenhafte Bekanntmachung über deren Verfügungen gebietet (dabei konzentrierte er lieber auf die Begründungen und nicht auf den konkreten Rechtsregeln), um die einzelne Rechtsinstitutionen und deren Hintergründe durch autentische Interpretation verständlich zu machen. Die Vorführung wäre nicht vollkommen gewesen ohne die Staatsphilosophie und Rechtstheorie der Epoche zweckmäßig zu erwähnen, die hauptsächlich von der „offiziellen sozialistischen Rechtstheorie" gegründet wurde. Dazu passen die entsprechenden Kapitel der staatsrechtlichen Lehrbücher, die meistens in den 1960-er Jahren herausgegeben wurden. Zur Vervollständigung fügte er die Chroniken von Szeged über die lokalen Umwandlungen und Neugestaltungen nach den einzelnen Rätegesetze hinzu, die aus den Protokolls des Rates rekonstruiert wurden. Den wesentlichen Teil der Monographie bildet die Vorstellung des Rates von Szeged kreisfreie Stadt, eine Großstadt im Süden Ungarns, genauer die Vorstellung dessen Organe, deren Tätigkeit und Rechtsregeln. Der Ausgangspunkt war die Prüfung, der Vergleich und die Darstellung der Entwicklung der nach 1971 mehrmals modifizierte und umkonstruierte Organisations- und Geschäftsordnungen. Aus zahlreichen solchen Vorschriften des „reifen" Rätesystems (1971-1990) hat der Autor