Blazovich László - Géczi Lajos: A Telegdiek pere 1568-1572 - Dél-Alföldi évszázadok 6. (Szeged, 1995)

ZUSAMMENFASSUNG

ZUSAMMENFASSUNG Im Ungarischen Staatsarchiv befindet sich unter Nummer Dl. 322 ein mit braunem Band verschnürtes, 80 (74 beschriebene) Seiten umfassendes Faszikel, dessen Siegel verloren ist. Hauptsächlicher Inhalt des Faszikels sind Protokoll des im Jahre 1568 begonnenen und 1570 beendeten Prozesses zwischen Telegdi Miklós und Telegdi Mihály, ferner weitere 26 Urkunden, die mit dem Prozess im Zusammenhang stehen. Die vom Fürsten von Siebenbürgen János Zsigmond ausgestellte Urkunde ist von Báthori István Woiwode von Siebenbürgen am 27. Mai 1572 umgeschrieben worden; es ist diese Umschreibung, die uns vorliegt. Obwohl schon früher mehrere Urkunden aus dem umfangreichen Konvolut publiziert worden sind, erschien es zweckmässig, hiermit das gesamte Materiel zu veröffentlichen. Nur dadurch wird es möglich, die einzelnen Etappen des Prozesses zu verfolgen und daraus zu entnehmen, wie das Verfahren im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts vor dem Gericht des Fürsten von Siebenbürgen abgelaufen ist. Und nur so wird sichergestellt, dass die ganze Akte nach gleichen editorischen Prinzipien veröffentlicht wird. Beibehalten wurde die Schreibweise der Zeit der letzten Umschreibungen, d. h. e=ae, cio=tio, usw., obwohl der Abschreiber in vielen Fällen davon abweicht, z. B. verwendet er caudata. In der vorangestellten Einführung sind die wichtigsten Elemente des mittelalterlichen Gerichtsverfahrens in Ungarn dargestellt. Danach wird kurz die Geschichte der Familie Telegdi geschildert, damit die in den einzelnen Urkunden vorkommenden Personen und Ereignisse besser zugeordnet werden können. Nach einer ausführlichen Darstellung des Prozesses und der Beschreibung der Tätigkeit des Gerichtes des Fürsten von Siebenbürgen folgen Regesten der früher entstandenen Urkunden. Dadurch soll sowohl den Ortshistorikern als auch den rechtsgeschichtlich interessierten Studenten die Orientierung erleichtert werden. Das frühe ungarische Gerichtsverfahren (die ersten Nachrichten stammen aus dem 13. Jahrhundert) war, nicht anders als in West-Europa, öffentlich und mündlich. Im Mittelpunkt stand die Verhandlung, die vom Richter nicht aktiv geleitet wurde; der Richter beschränkte sich auf die Aufsicht über die Verfahrensformen, er war der Schiedsrichter im rechtlichen Kampf der Prozessgegner.

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