Evangélikus Elemi Iskola, Budapest, 1894

58 Turnprüfungen. unter Leitung des Turnlehrers Rudolf Maurer. 1. Samstag, den 8. Juni vorm. v. 10—11 Uhr: „A„ Gruppe der II. Mädchen-Bürgerklasse. 2. Samstag, 57 8. „ „ „ 11—12 Uhr: „A“ Gruppe der 1. Mädchen-Bürgerklasse. 3. Samstag, 55 8. „ „ „ 12—1 Uhr: die IV. Mäd- clien-Bürgerklasse. 4. Montag, 55 10. „ nachm. „ 3—4 Uhr: die III. Ele- mentar-Mädchenklasse. 5. Montag, 55 10. „ „ „ 4—5 Uhr: die IV. Ele- mentar-Knabenklasse. 6. Dienstag, 55 11. „ „ „ 3—4 Uhr: die [IV. Ele- mentar-Mädchenklasse. 7. Dienstag, 55 12. „ „ , 4-5 Uhr: die III. Ele- mentar-Knabenklasse. 8. Mittwoch, 55 12. „ vorm. „ 10—11 Uhr: „B“ Gruppe der II. Mädchen-Bürgerklasse. 9. Mittwoch, 55 12. „ „ „ 11—12 Uhr: „B“ Gruppe der I. Mächden-Bürgerklasse. 10. Mittwoch, 55 12. „ „ „ 12—1 Uhr: die III. Mäd­chen-Bürgerklasse. Anmerkung. Die ordentlichen Prüfungen der einzelnen Klassen wer­den im grossen Saale, II. St. des Gymnasialgebäudes, die T u r n p r ü- fungen aber in der Turnhalle, ebener Erde, kleinem Hofe abgehalten. Der Erfolg des Zeichenunterrichtes, sowie die Probender Mäd ch en-Hand ar b e i ten sind an den Prüfungstagen der be­treffenden Klassen zur Ansicht aufgelegt. PSF" Zu diesen Prüfungen laden wir hiemit die P. T. Vorsteher der Gemeinde, die Eltern und Vormünder, sowie die Freunde des Unter­richtswesens höflichts ein. Aufnahms-V orscliriften. 1. Das Schuljahr 1895,96 beginnt am 1., der Unterricht am 7. September. 2. Am 2., 3. und 4. September von 8—12 Uhr werden nur protestantische Zöglinge eingeschrieben, am 5. und 6. September vor­mittags aber jene Kinder anderer Confession, welche schon im ver­flossenen Jahre Zöglinge unserer Schule waren. 3. Nicht protestantische Schüler, die bisher unserer Anstalt nicht angehört haben, können nur dann aufgenommen werden, wenn es der Raum gestattet; weshalb deren regelmässige Einschreibung höchstens am 6. September nachmittags von 2—5 Uhr erfolgen kann. 4. Die Eltern werden gebeten, Jahr und Tag der Geburt ihrer Kinder mittelst Geburtsscheines, die stadtgefundene Impfung ihrer Kinder aber mittelst ärztlichen Zeugnisses zu bestätigen, so­wie' auch die Einschreibetage und Stunden umsomehr genau einzu-

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