Bizalmas Értesítések 1922. március

1922-03-21 [1454]

1922 március 24. Wien, 20 o M&rz,DÍe Politische Korrespondenz soareibt: Wie aus den Verhandluagen des ŐRterreichisohen Hationalrates und den offi­ziellen Krklarungen der Begierung bekannt, hat die ungarisohe Begie­rung unter dan Xitel von G re nzrektifikat ionén neue Anspruche auf bur­gealandisches Gebiet erhoben* Bia österreichisohe Regierung hat *o­fort dan entsohiadensten Protast gegen diasas ungarisohe Vorgehon ro­wohl bei dar Botschaftor-Eonferenz als auoh bei den in Betracht kcta­menden Kaohten eingelegt und bei diesen llegt gegenw&rtig die letzta Entsoheidung, Bevor diese gefalit ist und ange«*ichts ununterbrochener ungarischer Polemik.muef nooh einmal der österreichischen űffentlioh­keit eina kurze objektiva Darstellung gégében werden, um zu zeigen, auf welche Argumente sich die ungarisohe Begierung stützen will, Argu­mente, die zugleich aber den österreichischen Rechtsstandpunkt auto­matisoh für sich sprechen lassen. lm übrigen weis« die ö«*terreichinche) Üífentlichkeit bereits, dass die ungari«che Politik bei diesem ihrem nouesten Vorstoss der Ablehnung der ents éheiden den europ£i«chen Fak­torén begegnet, Die ungarisohen Forderungen sind in der Form von Antragén des ungarisohen Vertreters in der Grenzfest set zungpkommission erhoben wor­den und bei Berüoksiehtigung des let z ten dieser Antrage für die <*oge­nannte Abgrenzungszone C/» der Anfang Marz gestellt wurde, ergibt sich, dass Ungarn nicht weniger als 97*000 Hektár mit über 62„00Q^Einwohnern, somit rund 23 Prozent des Flacheninhalte^ und 19 Pro zent der Bevőlke­rung des Burgenlandén beansprucht,, In offiziösen ungarisohen Kundge­bungen wird nun dem Brstaunen darüber Ausdruck gégében, dass die öster­reichisohe Öffentliohkeit über diese Forderungen erregt sai.Diese ganz jrfatürliche Erregung ist um so begreiflicher, als nicht nur die öster­reichisohe Begierung, sondern auch die österreichisohe öffentliche Mel­nung, die im allgemelnen eohon vor Woohen von den ungarisohen Planan Eenntnis hatte, sioh vor kürzem der Hoffnung hlngeben konnte, dass man in Ungarn «albst die Uhgeheuerlichkei t der neuen Forderungen eins-ehe und von innen im Interessé eínes guten Verh&ltMlsses zu österreich noch reohtzeitig zurücktréten werde, eine Hoffnung, die um so begrundeter erschien, als die Aeusserungen des ungarisohen Ministerprasi denten Grá­fén Bethlen bei s einer jüngst en Anwesenheit das w est ungarisohe Problem als endgu.lt ig bereinigt erklart hat ten. Ungarn beansprucht diese-sogenannte Grenzregullerung auf Grund der Mantelnote zum Trianoner Vertrag und der erganzenden Instrukti onen vom 3»Juni 1921, die dan ungarisohen Granzregulierungskommlssion von der Botschaf ter-Konferenz vorgesehrieben sind, Die ungarisohe Begierung hat in dem Augenbliok, als sie eina Mediát ion zur Begelung der burgen­íandischen Frage ansuchte, erklart, dass sie gegen Bückerlangung von Sopron und Umgebung auf alle von ihr in der burgenlandischen Fragen er­hoben en Anspruche Terzioht leletet und auf dieser Basls kam das Venediger Protokoll zustande, das naoh seiner Genehmigung duroh den österreichi­schen Hationalrat die buzgenlandische Frage mit Zustimmung der Machte endgültig ge regeit hat. üsterreioh bestreitet Ungarn gegenüber nicht das von ihm ausgeübte Heoht auoh jetzt Vorschlage zur Grenzberichtigung bei der Xommis­sion einzubringen. Dieses Secht ist aber duroh zwei Momente umgrenzt. Zunachst wurden sehon in Vénedig die ungarisohen Versuche, ams der Mantelnote das fiecht weitergehender Grenzreguli erungen abzulelten,nioht nur von der österreichischen Delegation mit aller Energie zuriickgewie­sen, sondern auoh der Vorsd tzende der Konferena, der damalige italle­nische Minioter des Aeussern, Marchese della lorretta, hat dias als unzulaesig erklart. Im übrigen wird aber selbst dieses naoh ungari­scher Aaffnssung aus der Mantelnote abgeleitete fíecht „insbes ondere duroh Jene Entscheidung der Botgohaf ter-Eonferenz als hinfailig gekennzeich­net, die aniasslioh der rumanisch-ungarischen und s-erbisch-ungarisohen Grenzziehung gefallt wurde und die ausdrüoklioh festsetzt, dass die Man­telnote, die die Grundlage der vorerwahnten Instruktionen vom 3.Juni 1921 bildet, wohl au örtlichen Abweiohungen von der im Friedensvertrage ge­führten Grenzlinie, nie aber zu einer Verlegung des Grenzzuges als sol­ohen berechtige. Damit hat auch der §.1 der Grenzinstruktionen, in dem klar festgesetzt wurde, dass Grenzmodifikationén keinesfalls die Grund­lagen der duroh dan Friedensvertrag festgesetzten Grenze in Frage stel­len dürfen, eine weitere authantische Interpretation erfahren, Diese einwandfreie Beohtslaga in Verbindung mit den wiederholten offiziellen Erklarungen Ungarns, dass für den Fali der Durohfuhrung des Plebiszites in Sopron die burgenlandiéohe Frage für lmmer bereinigt ^ei ,l£sst jede Berufung auf das Brotokoll von Vénedig um so unzuiassiger ersoheinen,alr dieses Protokoll das Besultat einer Mediation dar*tellt, die unter Er­ledigung der westungarisohen Frage die Bahn für gutnaohbarliohe Bezie­hungen zwischan Österreich und Ungarn eröffnen soll./UTKB/ JUJS

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