Evangelischen obergymnasiums, Bistritz, 1863
7 daß Ludwig kein Freund des Zunftzwanges war und es fällt durch sie ein Lichtstrahl sowohl auf die Aufhebung der Zünfte, als auch auf die Zunftregulation von 1376, die uns beide Maßregeln verständlicher und begreiflicher macht. Es war daher in der That eine Concession von Seite des Königs oder vielmehr seiner Kommissäre, wenn durch die Urkunde von 1376 die Ausübung zweier Gewerbe durch dieselbe Person bei Strafe von 20 Mark feinen Silbers verboten wurde. Was aber den sonderbaren Umstand anbelangt, daß gerade Fleischer als Tuchhändler im Kleinen austreten, dürfte derselbe am einfachsten daraus sich erklären, daß die Fleischer in Bistritz von jeher viel Schlachtvieh aus der Moldau bezogen. Sie mögen daher wahrscheinlich ihre Reisen um Schlachtvieh benützt haben, Gegenstände die vom schwarzen Meere herauf kamen, und darunter auch Tuch mit nach Hause zu bringen und im Großen sowie im Kleinen zu veräußern. Da solche Güter an der Rodnauer Grenze verzollt werden mußten, so konnte ihre Einfuhr vom Könige nur gern gesehen werden, während das Jntresse der Tuchmacher dieselbe abzuschneiden suchen mußte *). Wie die eben angeführte Urkunde uns einigen Einblick in das Zunft- und Gewerbewesen jener Zeit gestattet, so in anderer Beziehung eine Uebereinkunst, welche am 6. Januar 1367 zwischen den Vertretern der Stadt und des Distriktes Bistritz, oder wie sie sich selber nennen, den Handwerkern und Weinbauern abgeschlossen wurde. Der Besitz von Weingärten außerhalb des Nösner Gaues, sowie die Einfuhr außerhalb desselben erzeugten Weines hatten den *) In der Regulirung des Rodnauer Zolles, welche der Woywode Stiborius 1412 durchführtc, werden als Gegenstände der Ein- und Ausfuhr mit folgenden Zollsätzen genannt: de quolibet Stamine panni ypri 32 grossi. de Stamme panni lewleu 24 grossi, de Stamine Colonicali medium florenum, de Stamine Polonicali ondecem denarios. Von 30 Schweinen oder Schafen mußten eines, für eine Kuh oder einen Ochsen 2 denare als Zoll entrichtet werden. Siehe: Vereins-Archiv Neue Folge. IV. Band. H. Heft, pag. 287.