Evangelischen obergymnasiums, Bistritz, 1863
31 3. Wer als Lehrling ausgenommen zn werden wünscht, muß sein von „frommer Art" und Zeugniß über seine Abstammung bringen. 4. Wer durch Brief oder Botschaft einem Mitmeister das Gesinde abwendig macht, zahlt 2 st. Strafe. 5. Diejenige Zunft, deren Meister sich nicht an diese Satzungen halten, muß die von diesen Meistern einfließende Geldstrafe in die Kasse der Landeszunft zahlen *). Die Ueberwachung, daß solche Beschlüsse auch gehalten würden, war zunächst die Ausgabe der Hermannstäder Vorsteherschaft. Daß diese dabei nicht läßig war, zeigt folgendes Beispeil: Im Jahre 1541 meldete sich in Bistritz zur Aufnahme in die Kürschnerzunft ein Geselle, dessen Vater dem Handwerk nach ein Barbier, der Nation nach ein Ungar gewesen. Die Mehrheit der BistritzerKürschner scheint nicht gegen die Aufnahme gewesen zu sein, aber die Sache wurde in Hermannstadt ruchbar, worauf die dortige Zunft am 28. Februar ein Schreiben an die Schwesterzunft in Bistritz richtete, in welchem sie unter Hinweisung auf die Gepflogenheit in den übrigen deutschen Städten bat, man solle sich nicht „abczyhen von den eerlichen rechten der kyrschner czech vndt nicht eyn nayes offbringen.“ Dieselbe rieth dringend ab von der Aufnahme des Mannes in die Zunft, zum wenigsten sollten die Bistritzer warten bis zum nächsten Birthälmer Jahrmarkt; zu demselben werde Hermannstadt Abgeordnete sämmtlicher Kürschnerzünfte einladen und über diese Angelegenheit berathen lassen **). Am Klarsten zeigt sich jedoch Ausdehnung und Wesen der Landeszunft in den Beschlüssen, welche die Versammlung der Kürschner am Georgstage 1558 in Hermannstadt faßte. Es erklärten nämlich die Abgeordneten der Thordaer Zunft, daß sie zwar alle Satzungen der Landeszunft halten wollten, aber 4 Artikel müßten für sie wenigstens umgestaltet werden. Erstens solle man ihnen gestatten, rohes Kürschwcrk den Edelleuten auszuarbciten; zweitens Lehrjungen auf 3 Jahre und gegen *) Gleichzeitige Abschrift der in deutscher Sprache abgefahten Artikel, aus Papier ohne Siegel, in der Zunftlade der Bistritzer Kürschner. **) Der Originalbrief datirt: „Ausz der Hermestadt am szontag vor der fasznacht 1541“ befindet sich in der Lade der Bistritzer Kürschnerzunst.