Evangelischen obergymnasiums, Bistritz, 1863

28 Diese hier angeführten Maßregeln bilden wohl das Aeußerste, was unvernünftige Zunft- und Handelspolitik je ausgedacht hat. Bei dem eigenthümlichen demokratischen Princip, welches alle Zunft- institutionen beseelt und daraus hinausgeht, alle Meister in ihrem Erwerbe möglichst zu unterstützen und untereinander möglichst gleich zu machen, ist es immerhin zu begreifen, wenn die Hülssarbeiter gleichmäßig vertheilt, der Lohn derselben in gleicher Höhe festgesetzt, und der Einkauf des Rohmateriales so geordnet wurde, daß ein Meister den andern darin nichi hindern, ja bei größeren Mengen des Rohstoffes demselben sogar einen Theil abtreten mußte*): aber eine Beschränkung der Ausfuhr von Industrie-Erzeugnissen ist denn doch so auffallend gegen das Zntresse der betreffenden Handwerker und gegen das volkswirthschaftliche Jntresse der betreffenden Stadt, daß wir uns unmöglich zu dem Glauben zwingen können, es sei jener Beschluß des Bistritzer Rathes von 1538 mit Willen der Schuster- und Ledererzunft geschehen. Noch viel weniger will uns der Grund einleuchten, daß die Berthcuerung der Lebensmittel den Rath gezwungen habe, die ungarländischen Schuhhänvler von ihren Handelsreisen nach Bistritz abzuhalten, denn um eine solche Ber- theuerung hintanzuhalten, war cs nicht nöthig, die Schuster zu zwingen, mehr al$. 14 deutsche Meilen weit zu reisen, damit dort erst ihre Waare übergeben werde. Auch dürfte schwerlich die Zahl jener Aufkäufer gar so groß gewesen sein, daß sie in ungewöhn­licher Weise auf die Preise solcher Gegenstände, wie Heu, Hafer und Eßwaaren eiugewirkt haben sollten. Den eigentlichen Grund jener Maßregel aber aufzufinden, dürfte schwer sein, wenn man ihn nicht gerade in Gewerbsneid und verkehrter Einsicht suchen will. Das aber die berührten Zünfte und insbesondere die Schuster mit jenem Beschlüsse nicht zufrieden waren, geht daraus hervor, daß im Jahr 1541 und widerholt 1549 der Magistrat sammt der städ­tischen Vertretung erklärten, bei dem, was sie einmal über die Ausfuhr von Schuhen beschlossen hätten, wollten sie auch fernerhin standhaft bleiben. *) Dieses letztere schreiben z. B.. die Zunftartikel der Schäßburger Kürschner von 1484, der Schätzburger Weißgärber von 1488 und der Hermann­städter Wagner circa 1490 vor. Siehe Seivert: „Die Stadt Her­mannstadt u. s. ro." pag. 26,

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