Bács-Kiskun megye múltjából 12. (Kecskemét, 1993)

REZÜMÉ

Mihály Kőhegyi — Zsuzsa Merk: DIE VOLKSZAEHLUNG IM JAHRE 1939. IN CSÁVOLY Man hielt die Ungarn auf das ganze Gebiet erstreckende Volkszählung seit dem Zustandekommen des Zentralen Amtes für Statistik zehnjährlich, im allen auf 0 endenden Jahr. Es ist zwischen der 1930-er und 1941-er Volkszählungen vier, sog. partielle Volkszusammenschreibung geschehen, die den außerordentlichen Zustand dieser Jahren und die eingetroffenen Veränderungen von größer Tragweite im Leben des Landes spiegelt. Über die Zusammenschreibung auf dem Trianoner Gebiet ist im No­vember 1939 nur die Landes- und Komitätszusammenschreibung von Geschlecht, Altersjahr, Bevölkerung, Bevölkerungsdichte fertig geworden. Die Datenblätter, die zum ZAS einkommen sollten, haben während dem II. Weltkrieg vernichten. Es sind nur die Registereintragungen der auf die Zusammenschreibung bezüglichen Korrespondenz geblieben. Die bewahr­ten Sammelwörter im Schreibensmaterial von Csávoly Gemeinde sind die geringe, aber sehr wertvolle Stücken dieses für und für verlorenen Quel­lenmaterial. Die untere Altersgrenze der Datensammlung bedeutende, auf 12, Le­bensjahr vollendete, also den Leventealter Erreichenden und die obere Altersgrenze bedeutende auf Grund 87. Paragraph Landesverteidigung­sarbeiten Verpflichteten, das 70. Lebensjahr nicht übergehende Männer war verbindlich und das nehmt die Daten aus dem Rücksicht der Registra­tur und der Militärverwaltung auf. Man mußte außer ihnen gemäß der Zusammenschreibungsweisung über die zwischen 16-50 jährigen, mit ge­zeichnetem Beruf tätigen Frauen eine Zählungsliste ausfüllen. Auf diesen Listen waren von 31 Fragen 12 ausgesprochen von militärischen Charak­ter. Man mußte das nicht zum ZAS senden, aber aus den Weisungen stellt nicht heraus, was ihr weiteres Schicksal geworden ist, wir wissen nichts über deren Verbleib. Die Sammelbogen, pünktlicher deren Abwandlung ist in unseren Hän­de, weil man die Haussammelbogen nur in ein Exemplar — auf zentrale Druckschrift — ausstellen, und auf die Adresse von ZAS postieren müssen hat, so sind sie keinesfalls in Csávoly geblieben. Sie haben auf schlechtem Papier, mit geringem Verwielfältigungsverfahren erzeugt, und es fehlen die Fragen auf dem Hausbesitz, auf dem Bodenbesitz und auf die Abwe­senden, und man hat trotz der Weisung auf einem Bogen mehre Wohnun­gen zusammengeschrieben. Wir nehmen an, daß man die originelen Fra­genbogen mit den ortlichen, und Registraturzwecken abkopiert hat. (Es stehen solche zwischen der Registereintragungen des Archives des ZAS— es, die die schriftlichen Bitt einiger Städte und einiger Gemeinde zwecks die Verwendung der Abkopierung der Gragenbogen enthaltet.)

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