Urbs - Magyar várostörténeti évkönyv 4. (Budapest, 2009)
Recenziók
Resümee 465 Mit der radikalen Veränderung des Stadtbildes von Budapest und seiner Wohnverhältnisse im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts sowie mit dem Auftreten des städtischen Proletariats gelangten zahlreiche Formen des gemeinschaftlichen Lebens in Räume außerhalb des Wohnortes. Die Zunahme der Besucherzahlen, spezifische Bedürfnisse (z.B. der Kinder) sowie die Charakter- bzw. Aussehensveränderung der Parks (die Durchsetzung der Prachtparks zu Lasten der freien Grünflächen) schuf auch Konfliktsituationen. Die Gesamtheit der öffentlichen Parks und Promenaden stand theoretisch allen Schichten der Gesellschaft offen. Diese nutzen sie allerdings zu verschiedenen Zeiten, räumlich getrennt und jeweils auf andere Art und Weise. Hinsichtlich der individuellen Parknutzung übernahmen sie - abhängig von der sozialen Zugehörigkeit - auch die Rolle von Freiluftsalons bzw. schufen einen idealen Ort zur Sozialisation, also zur Vermittlung und Einübung der Normen gesellschaftlichen Verhaltens. Bei der Untersuchung des Publikums der Budapester Parks kommen drei Gesichtspunkte zur Geltung. Die Studie sucht zum einen eine Antwort auf die Frage, inwieweit es möglich ist, den Besucherzulauf in den einzelnen Parks zu bestimmen. Zum anderen weist sie anhand des Beispiels des Stadtwäldchens (Városliget), des Volksparks (Népliget) und der Margaretheninsel (Margitsziget) auf die Eigenarten der räumlichen und zeitlichen Separation des Parkpublikums hin. Ein eigenes Untersuchungsobjekt stellt schließlich ein besonderes Segment des Publikums dar, nämlich das der Kinder bzw. ihrer Möglichkeiten und Grenzen zur Parknutzmw. ÁGNES NAGY Die „Wohnungsangelegenheit”: Grenze von privaten und öffentlichen Anliegen zu Beginn der „Volksdemokratie” (Disput einer Wohngemeinschaft in Budapest zwischen 1946 und 1949) Die Studie unternimmt den Versuch, die politischen und gesellschaftlichen Veränderungen nach 1945 als Verhaltensformen und Handlungsweisen, die sich in Alltagskonflikten entwickeln und durch eine institutionelle Struktur mit rechtlichen Mitteln gelöst werden sollten, zu erfassen. In Budapest gestaltete ab 1945 ein System der behördlichen Wohnungszuweisung, das die Wohnungsvermietung regelte, das Verhältnis von privater und öffentlicher Sphäre neu. Die privatrechtliche Vertragsbeziehung von Hauseigentümer und Mieter wurde durch ein Verhältnis zwischen Mieter und dem Wohnungsamt, das die Allgemeinheit vertrat, abgelöst. Obwohl ein beträchtlicher Teil der Mietshäuser und damit der Wohnungen bis 1952 noch in Privateigentum war, gerieten die Wohnungen unter die Kontrolle der