Urbs - Magyar várostörténeti évkönyv 3. (Budapest, 2008)

Resümee

für die Zeit zwischen 1542 und 1660 erstellten archontologischen Quellen und Lehren der Stadt Beszterce. Beszterce (Bistrito, R.) besaß als Zentrum der Nordsiebenbürger Sachsen abweichend von den anderen Teilen von Királyföld /Königsboden/ eine stark abweichende Rechtsentwicklung. Zahlreiche, in den Sächsischen Stühlen bekannte Funktionen (Königsrichter, Stuhlrichter), bzw. die Funktion des Bürgermeisters und des Stadthahnes (Stadtkämmerers) fehlten, der Leiter der Stadt und des Bezirkes war der Oberrichter, dessen Arbeit durch zwölf vereidigte Bürger unterstützt wurde. Die von der Stadt unabhängige Verwaltung der Bezirke vertrat lediglich drei bis vier Landgrebe. Weitgehend beherrscht wurden Stadt und Bezirke durch den Inneren Rat und dessen Mitglieder über ihre Funktion als Präfekten; die als Äußerer Rat funktionierenden Hundertmannschaften (Centrumvir) besaßen mehr oder weniger nur eine nominelle Rolle. Im Vergleich zu den meisten Städten Siebenbürgens und Ungarns der Epoche, war die hierarchisch streng gegliederte Gruppe der Geschworenen stark abgeschlossen. Die Position des Oberrichters hatte für längere Epochen eine Art Duumvirat inne, dessen Mitglieder abwechselnd die Stadt führten. Es scheint, dass es zahlreichen Familien gelungen ist, ihre Position in der überwiegend aus Örtlichen Handwerkern bestehenden Elite während der gesamten frühen Neuzeit zu behaupten. Die Hauptquelle dieser Studie über die Stodtfuhrung der Stadt Beszter­ce, die Mitglieder des Inneren und Äußeren Rates, sind die seit 1542 erhaltenen Stadtratsprotokolle des Inneren und die seit 1605 überlieferten Protokolle des Äußeren Rates, die mit Informationen aus Rechnungsbüchern ergänzt werden konnten. ISTVÁN BARISKA Die Elite der städtischen Selbstverwaltung in Kőszeg 1568-1648 Die Stadt Kőszeg war zwischen 1447-1647 an die Habsburger verpfändet. Demenstprechend entwickelte sie sich wie die Städte in den österreichischen Erblanden. Kőszeg bewahrte jedoch zahlreiche Elemente des ungarischen Städtetyps. Aufgrund dessen wurde in Kőszeg 1568 das Zweikammersystem in der Selbstverwaltung etabliert. Die Analyse konzentriert sich auf die Zeit zwischen 1568 und 1648. Dargestellt werden die Voraussetzungen für das Zweikammernsystem. Im Rahmen der stjukturellen und funktionellen Untersuchung wurde eine Übersicht erstellt, in der die Struktur des neuen Inneren und Äußeren Rates dargestellt wurde. Die Unsicherheit dieser Stuktur war insbesondere im inneren Rat gegeben, wo ein harter Kampf um die Positionen zwischen den Vertretern der inneren Stadt und der beiden Außenstädten von Kőszeg (Ungermarkt, Sigeth) bestand.

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