Urbs - Magyar Várostörténeti Évkönyv 12. (Budapest, 2017)
Bányavárosok - Daniel Haas Kianička: Die Selbstverwatlung der Stadt Kremnitz im 16. Jahrhundert
Daniel Haas Kianička: Die Selbstverwaltung der Stadt Kremnitz... 95 missare immer häufiger zu Stadtwahlen, deren Aufgabe es war, die Ergebnisse der Abstimmung zu beeinflussen und ihre Kandidaten durchzusetzen.42 Das bringt uns zu den Spezifika von Kremnitz, die aus ihrer Stellung als Bergstadt hervorgingen, näher. Die Förderung der Edelmetalle war ein Regalrecht des Herrschers, der es im Falle der Bergstädte auf deren Selbstverwaltung übertrug. Die Ausübung dieses Rechts war natürlich über die königlichen Bergkammern kontrolliert, wobei eine ihren Sitz auch in Kremnitz hatte. Die Verflechtung der Kremnitzer Selbstverwaltung mit dem Bergbau war die Folge der Tatsache, dass die einflussreichsten Bürger gleichzeitig Bergbauunternehmer waren und dass die Berg- (und Münz-) Kammer ihren Sitz hatte in der Stadt. Das hatte zur Folge, dass es in Kremnitz im 14. Jahrhundert eine gemischte königlich-städtische Verwaltung gab. In wichtigen Sachen entschieden auf gemeinsamen Sitzungen die Kammergrafen (als Pächter der Kammer) und die Vertreter des Stadtrates, geführt vom Richter. Auf eine gewisse Überordnung der Kammergrafen weist die Tatsache hin, dass sie in den Urkunden und Namensverzeichnissen des Stadtrates auf der ersten Stelle vor den eigentlichen Stadtratsmitgliedem angeführt waren. In einer Urkunde aus dem Jahre 1342 bezeichnet der Stadtnotar den Kammergrafen sogar als „unseren vornehmen Herrn“. Im Verlauf des 14. Jahrhunderts hat sich die Stadt jedoch allmählich von der direkten Abhängigkeit von den Kammergrafen befreit. Endgültig gelang es ihr ungefähr um die Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert. Es bezeugt zum Beispiel eine Urkunde des Stadtrates aus dem Jahr 1393, in der angeführt wird, dass weder der Graf noch der Pfarrer über das von Bürgern den Armen im Spital geschenkte Vermögen zu entscheiden haben, sondern nur der Richter, die Ratsherren und die ganze Stadtgemeinde. Im Jahre 1385 erließ die Königin Elisabeth für den Kammergrafen und die Bürger eine gemeinsame Schutzurkunde, die verbat, sie am beliebigen Ort im Land gefangen zu halten und zu richten. Hatte jemand eine Beschwerde oder Klage gegen den Graf und die Kremnitzer, sollte er sich an das Kremnitzer Stadtgericht wenden. Diese überraschende Feststellung ermöglichte es eigentlich den Bürgern, teilweise in die Kompetenzen der Kammer einzugreifen. Die Stadt wurde also nicht nur der Vormundschaft der Kammer los sondern fing sie im Gegenteil an, in ihre Tätigkeit einzugreifen.43 Die Trennung der Stadt- und Kammerverwaltung bedeutete, dass zwischen beiden ab und zu Streitigkeiten auftraten. Bekannt ist ein Prozess aus den Jahren 1425 und 1426, als der neue Kammergraf, der Adelige Peter Reichel, versuchte, 42 Lamoš 1957. 44. p.; H. Németh 2009. 641-658.; H. Németh 2005. 285-308. p.; H. Németh 2012. 49-78. p. 43 Štefánik 2010. 227. p.; Lamoš 1957. 125., 126. p.